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FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21.12.2016 - 1 K 1381/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur steuerlichen Anerkennung von Vereinbarungen über Arbeitszeitkonten bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern

Leitsatz (amtlich)

Auch dann, wenn eine Kapitalgesellschaft über mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer verfügt, lässt sich eine Vereinbarung über entgeltumwandlungsbasierte Arbeitszeitkonten nicht mit der Gesamtverantwortung eines jeden dieser Geschäftsführer vereinbaren. Dies gilt umso mehr, wenn nach den Anstellungsverträgen jedem Geschäftsführer die eigenverantwortliche Leitung und Überwachung des gesamten Geschäftsbetriebs obliegt.

Normenkette

KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e

Tatbestand

Streitig ist die steuerliche Behandlung von Rückstellungen für Arbeitszeitkonten im Rahmen eines Zeitwertkonten-Modells für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Unternehmensgegenstand der 1985 gegründeten Klägerin ist die Ausführung sämtlicher Kunststoff- und Schlosserarbeiten. In den Streitjahren 2008 bis 2010 waren an ihrem Stammkapital die Herren F und G zu je 40 % sowie N zu 20 % beteiligt, diese waren auch zu Geschäftsführern bestellt. Nach den im Wesentlichen wortgleichen "Geschäftsführer-Verträgen" vom 27.11.2002/01.02.2003 führen die Geschäftsführer die Geschäfte der Gesellschaft und haben die eigenverantwortliche Leitung und Überwachung des gesamten Geschäftsbetriebs nach Maßgabe des Gesetzes, des Gesellschaftsvertrags, einer etwaigen Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und der Beschlüsse des Gesellschafterversammlung, sie sind alleingeschäftsführungs- und alleinvertretungsberechtigt (Bl. 70 ff Vertragsakten).

Am 26.04.2007 traf die Klägerin mit ihren Gesellschafter-Geschäftsführern gleichlautende "Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung" zur Ermöglichung der Gestaltung der Lebensarbeitszeit durch bezahlte Freist...

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