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FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 05.04.1995 - 1 K 2126/93

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuer 1987 bis 1990

 

Tenor

I. Der geänderte Einkommensteuerbescheid 1990 vom 3. August 1992 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 29. Juni 1993 werden aufgehoben.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4 zu tragen.

III. Das Urteil ist hinsichtlich der vom Beklagten zu tragenden Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe eines Betrages von 800,– DM abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte zu Recht einen Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG rückgängig gemacht hat.

Die im Jahre 1933 geborene Klägerin ist seit 1981 verwitwet. Sie bezog in den Streitjahren 1987 bis 1990 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen und aus Leibrenten. Mit Kaufvertrag vom 19. August 1987 erwarb sie das im Jahre 1935 errichtete Einfamilienhaus … in … In ihrer Einkommensteuererklärung 1987 (Anlage FW mit weiterer Anlage) gab sie an; daß sie das Haus voraussichtlich in 1988 beziehen werde, und machte Schuldzinsen und Erhaltungsaufwendungen in Höhe von 1.464,– DM als Vorkosten im Sinne des § 10 e Abs. 6 EStG geltend. Die Steuerbegünstigung wurde vom Finanzamt mit Einkommensteuerbescheid 1987 vom 2. Januar 1989 gewährt. Mit ihrer Einkommensteuererklärung 1988 teilte die Klägerin dem Finanzamt mit, daß sich infolge versteckter Mängel die Instandsetzungen auch auf das Jahr 1989 erstreckten und der Einzug wahrscheinlich Anfang 1990 erfolgen werde. Die von ihr für 1988 sowie für 1989 geltend gemachten Vorkosten in Höhe von 29.555,– DM bzw. von 19.035,– DM (im...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Vergebliche Aufwendungen nicht als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG abziehbar - Zeitpunkt der Berücksichtigung von Werbungskosten beim Spekulationsgeschäft - Zeitpunkt der Versteuerung des Spekulationsgewinns  Leitsatz ...

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