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FG Nürnberg Urteil vom 29.11.2001 - VI 120/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zwangsabmeldung eines Kraftfahrzeugs wegen nicht bezahlter Kfz-Steuer

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Antrag des Finanzamts an die Kraftfahrzeugzulassungsstelle auf Abmeldung eines Kraftfahrzeugs von Amts wegen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KraftStG) ist kein Verwaltungsakt.

 

Normenkette

KraftStG § 14

 

Tatbestand

Streitig sind in der Sache Vollstreckungsmaßnahmen wegen Kraftfahrzeugsteuer.

Der Kläger ist Halter eines Pkws mit dem amtlichen Kennzeichen ... Ebenso wie die am 10. 9. 1999 fällige Kraftfahrzeugsteuer für dieses Fahrzeug (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom heutigen Tage in dem Verfahren VI 141/2000) hat er auch die im Folgejahr, zum Stichtag 10. 9. 2000, fällige Kraftfahrzeugsteuer in Höhe von 582,00 DM nicht entrichtet.

Nach schriftlicher Ankündigung der Vollstreckung vom 17. 10. 2000 (wegen Kraftfahrzeugsteuer in Höhe von 582,00 DM zuzügl. Säumniszuschlag in Höhe von 10,00 DM) und einer erfolglosen Aufforderung zur Zahlung durch den Vollziehungsbeamten am 17. 11. 2000 beantragte das Finanzamt am 21. 12. 2000 bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle der Stadt A die Abmeldung des Fahrzeugs ... von Amts wegen nach § 14 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes - KraftStG -. Eine Durchschrift dieses Antrags, der keinerlei Rechtsbehelfsbelehrung enthält, übersandte die Stadt A dem Kläger, zusammen mit dem am 10. 1. 2001 erlassenen Abmeldungsbescheid. Der vom Kläger gegen diesen Abmeldungsbescheid am 6. 2. 2001 eingelegte Widerspruch wurde von der Regierung von Mittelfranken mit Widerspruchsbescheid vom 24. 4. 2001 zurückgewiesen. Die Rechtsbehelfsbelehrung dieses Widerspruchsbescheids verweist ausdrücklich auf eine „Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach“.

Die zwangsweise Stilllegung des klägerischen Fahrzeugs, die laut Stellungnahme des Finanzam...

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      (1) 1Ist die Steuer nicht entrichtet worden, hat die Zulassungsbehörde auf Antrag der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde die Zulassungsbescheinigung Teil I einzuziehen, etwa ausgestellte Anhängerverzeichnisse zu ...

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