Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Nürnberg Urteil vom 21.10.1997 - V 322/97

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Tatbestand

Streitig ist, ob die Einkünfte des Sohnes des Klägers während des Begünstigungszeitraums (Oktober bis Dezember 1996) den anteiligen (Einkommens-)Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 6 Einkommensteuergesetz – EStG – überstiegen haben und die Beklagte zu Recht für diese Monate kein Kindergeld festgesetzt hat.

Der Kläger ist Vater des in seinem Haushalt lebenden Sohnes … der am 08.09.1978 geboren ist.

Mit Verwaltungsakt vom 05.08.1996 lehnte die Beklagte den Antrag des Klägers auf Zahlung von Kindergeld vom 01.08.1996 für die Monate Oktober bis Dezember 1996 ab. Sie führte aus, daß mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein in Ausbildung befindliches Kind nur berücksichtigt werden könne, wenn die Einkünfte unter Berücksichtigung des Zwölftelungsgrundsatzes nicht höher als 3.000 DM seien. Die Einkünfte überstiegen 3.000 DM.

Der Verwaltungsakt wurde bestandskräftig.

Mit Schreiben vom 21.04.1997 beantragte der Kläger erneut, Kindergeld für … für den Zeitraum Oktober bis Dezember 1996 zu gewähren. Er bezog sich auf eine überschlägige Einkünfteermittlung des Sohnes für 1997, die dazu führe, daß im Hinblick auf angefallene Werbungskosten im Kalenderjahr 1997 bis zum Ausbildungsende Kindergeld weiterzuzahlen sei. Für 1996 lägen ähnliche Verhältnisse von … sei vom Oktober bis Dezember 1996 mit dem Auto zur Arbeit gefahren. Bei monatlichen Bruttobezügen von 1.073 DM und monatlichen Werbungskosten für Fahrtaufwendungen von 210 DM lägen die Einkünfte unter der anteiligen Einkommensgrenze.

Mit Verwaltungsakt vom 30.04.1997 wies die Beklagte den Antrag mit der Begründung zurück, die Einkünfte lägen weiterhin über 3.000 DM.

Den hiergege...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    FG Mecklenburg-Vorpommern 1 K 470/97
    FG Mecklenburg-Vorpommern 1 K 470/97

      Entscheidungsstichwort (Thema) Kindergeld  Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 23. Oktober 1997 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Dezember 1997 verpflichtet, gegenüber dem Kläger für seine Tochter Kindergeld in Höhe ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren