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FG Münster Urteil vom 27.04.2005 - 1 K 4221/03 G,F

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Entscheidungsstichwort (Thema)

FördG-AfA abnutzbarer Wirtschaftsgüter bei Gewährung öffentlicher Zuschüsse im Rahmen von § 4 Abs. 3 EStG

 

Leitsatz (redaktionell)

1) Ein für Investitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter gewährter öffentlicher Zuschuss mindert im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die AfA-Bemessungsgrundlage bereits vor dessen Auszahlung im Zeitpunkt der Festsetzung des Zuschusses.

2) Die Berechnung der FördG-AfA erfolgt in diesen Fällen nach dem gekürzten Betrag.

 

Normenkette

FördG § 4; EStG § 4 Abs. 3

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 29.11.2007; Aktenzeichen IV R 81/05)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein für Investitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter gewährter öffentlicher Zuschuss im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die AfA-Bemessungsgrundlage im Zeitpunkt der Festsetzung oder der Zahlung mindert und ob daher die Fördergebiets-AfA nach dem gekürzten oder ungekürzten Betrag zu ermitteln ist.

Die Kläger (Kl.) sind Beteiligte der T /C GbR (GbR; Klin.). Sie erzielt gewerbliche Einkünfte aus der Vermietung einer Ferienanlage und ermittelt ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-/Überschussrechnung.

Die GbR erwarb im Jahr 1995 eine alte Schule in … (…) und baute sie in den Jahren 1995 – 1997 zu einer Ferienanlage um. Im Zuge des Umbaus sind Herstellungskosten in Höhe von 1.541.184 DM und Anschaffungskosten für das Inventar von 527.510 DM entstanden.

Mit Bewilligungsbescheid vom 10.06.1997 gewährte der Freistaat …, vertreten durch die U Bank, der GbR einen öffentlichen Zuschuss in Höhe von 840.000 DM. Bezuschusst wurden die baulichen Investitionen sowie die Einrichtung des Objektes, nicht jedoch der Erwerb des Schulgebäudes. Die U Bank zahlte die Mittel in zwei Raten aus. Im Jahr 1998 erfolgte eine Auszahlung in Höhe v...

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