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FG Münster Urteil vom 20.10.2022 - 8 K 174/21 GrE

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Geldausgleich für ein „Ökokonto” als Teil der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein sog. Ökokonto und die darauf eingebuchten Ökopunkte bilden ein naturschutzrechtliches Instrument als Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild.

2. Die Einrichtung eines Ökokontos bei der unteren Naturschutzbehörde und die Einbuchung von Ökopunkten setzen die Durchführung grundstücksverbessernder Maßnahmen im naturschutzrechtlichen Sinne voraus.

3. Die Ökopunkte sind während ihrer gesamten Existenz Grundstücksbestandteile und kein davon zu trennendes Wirtschaftsgut.

4. Ein Geldausgleich für die Übernahme des Ökokontos wird in voller Höhe für das Grundstück erbracht und ist deshalb der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen.

5. Sandabbaurechte sind Grundstücksbestandteil, weil es sich bei Sandvorkommen um grundeigene Bodenschätze handelt.

Normenkette

GrEStG § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; FlurbG § 61; BNatSchG § 16; LNatSchG NRW § 32; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3

Nachgehend

BFH (Urteil vom 04.06.2025; Aktenzeichen II R 47/22)

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört.

Die Klägerin war Teilnehmerin des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens B nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Nach dem Zusammenlegungsplan hatte die Klägerin kein Grundstück eingeworfen, aber mehrere Grundstücke erhalten. Für eines dieser Grundstücke hatte der Voreigentümer die Einrichtung eines Ökokontos nach der Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 32 des Landesnaturschutzgesetzes – LNatSchG NRW – (Ökokonto VO) bei dem Kreis C beantragt und erhalten. In der Ausführungsanordnung vom ...

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    Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer bei Vorliegen eines Ökokontos
    Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer bei Vorliegen eines Ökokontos

      Leitsatz Die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos gehört zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage  Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos zur grunderwerbsteuerlichen ...

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