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FG München Urteil vom 29.09.2011 - 5 K 1050/08 (veröffentlicht am 10.12.2011)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkünfteerzielungsabsicht bei der Anschaffung einer Inhaberschuldverschreibung durch die Ausübung einer Option

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Werden als Finanzinnovationen anzusehende Inhaberschuldverschreibungen als Folge der Ausübung einer vom Wertverlust betroffenen Option zur Vermeidung eines nach § 23 Abs. 3 S. 8 und 9 EStG nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Veräußerungsverlustes angeschafft, um den Wertverlust der Option über eine Einbeziehung der Anschaffungskosten der Option in die Anschaffungskosten der Inhaberschuldverschreibungen in einen Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen umzuwandeln, scheitert die Abzugsfähigkeit des Verlustes nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4c EStG an der fehlenden Einkünfteerzielungsabsicht (Anschluss FG Schleswig-Holstein v. 1.7.2011, 2 K 190/09).

2. Für die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht ist ausschließlich auf den Emissionszeitpunkt der Inhaberschuldverschreibungen abzustellen.

3. Der Verlust aus der Veräußerung der Inhaberschuldverschreibungen kann gem. § 23 Abs. 2 EStG wegen fehlender Berücksichtungsmöglichkeit bei den übrigen Einkunftsarten in Folge mangelnder Einkünfteerzielungsabsicht als Veräußerungsverlust gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG abzugsfähig sein.

 

Normenkette

EStG 2002 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4c, Abs. 1 Nr. 7, § 23 Abs. 2, 3 Sätze 8-9, Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 1 S. 1 Nrn. 5, 7; AO § 42

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 20.08.2013; Aktenzeichen IX R 38/11)

 

Tenor

1. Unter Änderung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2006 vom … wird der verbleiende Verlustvortrag nach § 10 d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften des Ehemanns um … EUR erhöht. Im Übrigen wird die Klage ab...

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