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FG Köln Urteil vom 11.03.2020 - 9 K 596/18

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zuteilung von PayPal-Aktien durch ebay-"Spin-Off" nicht einkommensteuerpflichtig

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei der Zuweisung von PayPal-Aktien durch ebay im Rahmen „Spin-Offs” handelt es sich um eine nach § 20 Abs. 4a Satz 7 KStG zu behandelnde Abspaltung, mit der Folge, dass steuerliche Folgen nicht im Jahr des Bezugs der Aktien, sondern erst im Jahr der Veräußerung zu ziehen sind.

 

Normenkette

EStG § 20 Abs. 4a S. 7; KStG § 27 Abs. 8; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 01.07.2021; Aktenzeichen VIII R 15/20)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung einer Zuweisung von … Aktien an der Pay Pal Holdings Inc. in das Depot des Klägers aufgrund seiner Beteiligung an der Ebay Inc. im Rahmen des „Spin-Off” der Pay Pal Holdings, Inc. im Jahr 2015.

Die Kläger sind Ehegatten und wurden im Streitjahr beim Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. … Sie erzielten neben den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit solche aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen sowie (der Kläger) aus freiberuflicher Tätigkeit als … und aus einer mitunternehmerischen Beteiligung.

Der Kläger hielt in seinem Depot bei der A-Bank mit der Depotnummer 1 … Aktien an der Ebay Inc., einer Kapitalgesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware (im Folgenden: Ebay). Am 22. Juli 2015 buchte die depotführende Bank aufgrund eines „Seperation and Distribution Agreement” zwischen Ebay und der Pay Pal Holdings Inc. vom 26. Juni 2015 dem Kläger … Aktien an der Pay Pal Holdings, Inc., ebenfalls einer Kapitalgesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaates R, zu einem Kurs von 36 € je Aktie, also insgesamt … € in das Depot und belastete sein Konto mit Kapitalertragsteuer in Höhe von … € zzgl. Solidaritätszuschlag in Höh...

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