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FG Hamburg Urteil vom 27.06.2001 - VII 6/98

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückfluss von Werbungskosten als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung

 

Leitsatz (redaktionell)

Rückfluss von Werbungskosten beim Verkäufer eines Grundstücks, wenn vom Käufer Darlehensverbindlichkeiten übernommen werden und ein als Werbungskosten abgezogenes Disagio noch nicht verbraucht war.

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 27.07.2004; Aktenzeichen IX R 44/01)

BFH (Urteil vom 27.07.2004; Aktenzeichen IX R 44/01)

 

Tatbestand

Im Jahr 1985 hatte die Klägerin 91 % der Anteile an einer Immobilien GbR erworben. Diesen Erwerb hat sie in Höhe von ... Mio. DM langfristig finanziert. Es wurden insgesamt drei Darlehensverträge (Tilgung 1 %) abgeschlossen, bei denen der Zinssatz einheitlich 6 % betrug und Zinsbindungen von 7, 10 und 15 Jahren vereinbart worden waren. Der Auszahlungskurs betrug 90,45 %. An Bearbeitungs- und Bewertungskosten wurden ... DM berechnet. Eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der Zinsbindungsfristen war ausgeschlossen. Die Darlehensurkunde lautet über insgesamt ... Mio. DM (Darlehensurkunde vom 26.08.1985, Darlehenszusage vom 20.08.1985).

Bei Auszahlung der Darlehen wurden Disagien in Höhe von insgesamt ... Mio. DM abgezogen und in 1985 für die Klägerin steuermindernd als Werbungskosten berücksichtigt.

In den Folgejahren hat sie die weiteren Anteile dazuerworben, zuletzt im Jahr 1989. Am 02.06.1989 verkaufte die Klägerin mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.07.1989 50 % der Gesellschaftsanteile. Der Kaufpreis betrug ... Mio. DM und wurde vom Käufer wie folgt erbracht:

1. ... Mio. DM durch Übernahme von 50 % der am 01. Juli 1989 noch valutierenden Darlehensverbindlichkeit von insgesamt ... Mio. DM,

2. in Höhe von ... Mio. DM durch Zahlung auf ein Konto der Klägerin.

Am 13. Dezember 1989 (Urkundenrolle .../89 des ...

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