Entscheidungsstichwort (Thema)
Ermittlung des Organschafts-Gewerbeertrags und Korrektur der verlustbedingten Teilwertabschreibung
Leitsatz (amtlich)
Bei der Ermittlung Organschafts-Gewerbeertrags durch Behandlung der Organgesellschaften als fiktive Betriebsstätten der Organträgerin sind Doppelerfassungen von Gewinnen oder Verlusten zu vermeiden mittels Korrekturen (in der zweiten Stufe der zusammengefassten Gewerbeertragsermittlung).
Die verlustbedingte Teilwertabschreibung der Organträgerin auf die Beteiligung an der Organgesellschaft ist wieder hinzuzurechnen, damit der Verlust der Organgesellschaft nicht doppelt erfasst wird; die Vermutung des betragsmäßigen Zusammenhangs mit den gleichzeitigen Verlusten der Organgesellschaft wird nicht schon durch zukünftig anhaltend negative Ertragsaussichten widerlegt.
Diese Grundsätze gelten entsprechend bei der Teilwertabschreibung auf ein der Organgesellschaft nach deren Eigenkapitalverbrauch zur Finanzierung der Verluste gewährtes Darlehen; der Ertrag der Organgesellschaft im Fall eines späteren Darlehensverzichts seitens der Organträgerin entfällt dann im Organschafts-Gewerbeertrag ebenfalls.
Normenkette
GewStG § 2 Abs. 2 S. 2; KStG §§ 8b, 14
Nachgehend
Tatbestand
I.
Im Rahmen einer gewerbesteuerlichen Organschaft wendet sich die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der Organträgerin dagegen, dass deren Teilwertabschreibungen auf die Beteiligung an einer verlustreichen Organgesellschaft und auf ein der Organgesellschaft gewährtes Darlehen beim Organschafts-Gewerbeertrag für das Streitjahr 2000 wieder hinzugerechnet wurden.
1. Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin und frühere persönlich haftende Gesellschafterin der damaligen Organträgerin und Alleingesellschafterin der Organgesellsch...