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FG Hamburg Urteil vom 23.04.2015 - 5 K 115/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuer: Zur Abgrenzung eines gewerblichen Goldhandels von privater Vermögensverwaltung

 

Leitsatz (amtlich)

In Zweifelsfällen obliegt dem Gericht die Würdigung, ob die Tätigkeit nach der nicht beweisbedürftigen Verkehrsauffassung dem Bild entspricht, das einen Gewerbebetrieb ausmacht.

 

Normenkette

EStG § 15 Abs. 2

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um den Abzug von Aufwendungen, die die Kläger als Betriebsausgaben im Rahmen eines Goldhandels des Klägers zu 1) (Kläger) geltend machen.

Der Kläger ist selbständig tätiger XX, die Klägerin zu 2) teils selbständig, teils nichtselbständig tätige ...

Am 24.11.2008 gab der Kläger beim Bezirksamt-1 eine Gewerbeanmeldung betreffend den Handel, d. h. den Import und Vertrieb von Edelmetallen ab (K1).

Mit der Einkommensteuererklärung für 2009 (Eingang am 22.12.2010) erklärte der Kläger erstmals Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einem Goldhandel und erklärte entsprechende Einkünfte auch für 2008 nach.

Er setzte - auf der Grundlage einer Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) - für 2008 einen Gewinn in Höhe von 1.572,34 €, für 2009 Verluste in Höhe von 51.058 € an und gab zudem entsprechende Gewerbesteuerklärungen für 2008 und 2009 ab. In der ebenfalls am 22.12.2010 eingereichten Umsatzsteuererklärung für 2008 erklärte er Umsätze gem. § 25c Umsatzsteuergesetz (UStG) in Höhe von 18.339 €. An der Erstellung der Erklärungen 2008 und 2009 hatten nach Hinweis in den Erklärungsformularen die heutigen Prozessbevollmächtigten mitgewirkt.

In dem am 02.02.2011 eingereichten ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gab der Kläger zu dem erklärten Goldhandel einen geschätzten Gesamtumsatz im Jahr der Betriebseröffnung von 18.300 € und für das Folgejahr von 19.000 € an (Akte Allgemeines ...

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    Einkommensteuergesetz / § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    Einkommensteuergesetz / § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

      (1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind   1. Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. 2Dazu gehören auch Einkünfte aus gewerblicher Bodenbewirtschaftung, z. B. aus Bergbauunternehmen und aus Betrieben zur Gewinnung von Torf, Steinen und ...

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