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FG Düsseldorf Urteil vom 27.04.2007 - 1 K 4898/04 BB

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Ergänzung des Berechnungsschemas für Einheitswerte in Land- und Forstwirtschaft bei sehr großen Speichern und Lagerhallen

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Ein Überbestand an Wirtschaftsgebäuden im Verhältnis zu dem einem Betriebsinhaber gehörenden Grund und Boden, der bei der Einheitsbewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes einen Zuschlag für gesteigerte Ertragsfähigkeit rechtfertigt, kann nicht allein aufgrund der Größe von zugepachteten Flächen unterstellt werden.
  2. Das durch den Ländererlass vom 10.7.1970 (BStBl I 1970, 906) vorgegebene Berechnungsschema zu § 41 BewG bestimmt, dass der geschätzte Anteil der Wirtschaftsgebäude am Vergleichswert der insgesamt bewirtschafteten Fläche dem Anteil der Wirtschaftsgebäude am Vergleichswert der eigenen Flächen gegenübergestellt wird. Dieses Schema kann nur dann zu einer zutreffenden Zuschlagsberechnung führen, wenn in tatsächlicher Hinsicht festgestellt ist, dass die Wirtschaftsgebäude für die Eigentumsfläche überdimensioniert und nur bei Einbeziehung der – in die Berechnung eingestellten – ertragsteigernden Zupachtflächen gegendüblich sind.
 

Normenkette

BewG §§ 36, 37 Abs. 1 S. 1, §§ 38, 41

 

Streitjahr(e)

2003

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe der Einheitswert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft um einen Zuschlag nach § 41 des Bewertungsgesetzes – BewG – wegen Überbestandes an Wirtschaftsgebäuden zu erhöhen ist.

Der Kläger bewirtschaftet seit Jahren einen landwirtschaftlichen Betrieb, der sich nach dem Tod seines Vaters (1992) im Eigentum seiner Mutter befand und am 23. Oktober 2002 auf ihn selbst übergegangen ist. Zum Betrieb gehört eine selbst bewirtschaftete Eigentumsfläche von 10 ha. Die zusätzlich bewirtschafteten Zupachtflächen beliefen sich 1993/1994 auf 22 ha,...

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