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FG Düsseldorf Urteil vom 27.02.1998 - 18 K 6937/97 Kg

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt für seine am 29. Mai 1978 geborenen Töchter A und B Kindergeld.

Der Beklagte lehnte den Antrag des Klägers, ihm für seine Töchter auch nach Abschluß ihrer gymnasialen Schulausbildung für die Zeit einer Sprachausbildung im Ausland Kindergeld zu gewähren, mit Bescheid vom 13. August 1997 ab und wies den dagegen erhobenen Einspruch mit Einspruchsentscheidung vom 9. September 1997 als unbegründet zurück.

Mit seiner daraufhin erhobenen Klage trägt der Kläger vor, er habe weiterhin Anspruch auf Kindergeld, weil sich seine Töchter in der Zeit ihrer Tätigkeit als sog.”Au-pair” Mädchen im Ausland nach wie vor in Berufsausbildung befänden. In dieser Zeit besuchten sie Sprachschulen mit wöchentlich fünf Unterrichtsstunden zuzüglich der erforderlichen Vorbereitungszeiten. Die Tätigkeit der Töchter in den jeweiligen ausländischen Familien diene ebenfalls dazu, bereits vorhandene Englisch- bzw. Französischkenntnisse zu vertiefen und zu perfektionieren.

Es stehe noch nicht fest, welchen Beruf und welchen Ausbildungsweg die Töchter beschreiten würden. Möglicherweise würden sie Jura studieren. Das Bemühen, umfassende Kenntnisse einer Fremdsprache zu erlangen, könne als Bestandteil einer Berufsausbildung angesehen werden. Allein der Aufenthalt im Ausland zur Erlangung perfekter Fremdsprachenkenntnisse könne Bestandteil der Berufsausbildung sein. Gerade in den akademischen Berufen werde im Hinblick auf die Europäische Union zunehmend verlangt, daß Bewerber um einen Arbeitsplatz zumindest in zwei Sprachen perfekt arbeiten könnten.

In der mündlichen Verhandlung hat der Kläger erklärt, daß eine der Töchter die Ausbildung al...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Kindergeld. fehlende Mitwirkung. Entziehung. Aufhebung Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Berufsausbildung. Auslandsaufenthalt. Au-pair-Mädchen  Leitsatz (amtlich) 1. Der das Kindergeld bewilligende Bescheid kann wirksam ...

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