Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, nach welcher Vorschrift die Einkünfte der Kläger aus der Nutzung des Grundstücks … zu ermitteln sind.
Die Kläger sind Eheleute, die in den Streitjahren (1982 bis 1988) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Sie haben drei gemeinsame, in den Jahren 1969, 1973 und 1975 geborene Kinder. Der Kläger, der von Beruf … ist, ist Geschäftsführer der 1979 gegründeten … GmbH (im weiteren nur: GmbH). Das Stammkapital dieser Gesellschaft wird seit 1980 allein von ihm gehalten. Die Klägerin ist seit dem 01.10.1983 als kaufmännische Angestellte bei der GmbH beschäftigt; zuvor war sie ausschließlich als Hausfrau tätig.
Die Kläger erwarben durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 27.07.1981 zu je 1/2 Anteil ein noch zu vermessendes, ca. 500 qm großes Teilstück des Grundstücks … in …. Der Kaufpreis betrug 200.000 DM. Aufgrund einer Baugenehmigung vom 05.01.1982 errichteten sie auf dem Grundstück, dessen Größe – nach der Vermessung und Teilung – in der Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts auf den 01.01.1983 vom 06.03.1983 (beim Finanzamt – FA – … eingegangen am selben Tage) mit 504 qm angegeben ist, ein Gebäude mit zwei Wohnungen. Den Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung hatten die Kläger am 29.10.1981 gestellt. Die Hauptwohnung, die sich über einen Teil des Erdgeschosses und das gesamte Dachgeschoß erstreckt, besteht aus folgenden Räumen (…) Wohn- und Nutzflächenberechnung des Architekten …
Erdgeschoß |
Eßzimmer |
17,67 qm |
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Wohnzimmer |
40,54 qm |
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Küche |
19,43 qm |
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Diele |
14,70 qm |
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Garderobe |
2,34 qm |
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Gäste-WC |
2,50 qm |
Dachgeschoß |
Eltern (Schreibbüro) |
14,92 qm |
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Kind I (Eltern) |
12,59 qm |
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Kind II (Kind I) |
11,52 qm |
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Kind III (Kind II) |
13,67 qm |
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Abstellraum (Kind III) |
11,04 qm |
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Diele |
17,60 qm |
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Bad I |
6,72 qm |
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Bad II |
5,17 qm |
insgesamt |
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190,41 qm |
Zu der Hau...