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FG Düsseldorf Urteil vom 17.05.2013 - 3 K 1927/12 E,U

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachweis des Zugangs von Steuerbescheiden

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen nach der schlüssig und nachvollziehbar belegten Absendung des Steuerbescheids können vom Finanzgericht im Wege einer freien Beweiswürdigung dahingehend gewürdigt werden, dass - entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen - von einem Zugang des Steuerbescheids ausgegangen wird.
  2. Indizien für den Zugang von Steuerbescheiden können insbesondere dann vorliegen, wenn einem Steuerpflichtigen mehrfach seine Steuerschulden bekannt gegeben worden sind, ohne dass er diese oder den Zugang der entsprechenden Bescheide bestreitet, oder der Steuerbescheid mit anderen Schriftstücken zusammen versandt worden ist, deren Zugang der Steuerpflichtige nicht bestreitet.
 

Normenkette

AO § 122 Abs. 2; FGO § 96 Abs. 1

 

Streitjahr(e)

2008, 2009

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 11.03.2014; Aktenzeichen V B 66/13)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die wirksame Bekanntgabe von Steuerbescheiden.

Die unbeschränkt steuerpflichtigen Kläger sind Eheleute und wurden beim Beklagten in den beiden Streitjahren 2008 und 2009 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch gewerbliche Einkünfte erzielende Kläger war im Streitzeitraum Unternehmer im Sinne von § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) und erzielte umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Bereits in den Vorjahren hatten die Kläger ihre Steuererklärungen regelmäßig verspätet abgegeben. Bis 2007 ergingen daher regelmäßig Steuerbescheide, in denen die Besteuerungsgrundlagen geschätzt worden waren. Die Schätzungsbescheide standen dabei durchgängig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 der Abgabenordnung – AO –) und wurden von den Klägern nicht angefochten. Er...

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