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FG Düsseldorf Urteil vom 17.02.2011 - 14 K 2780/09 E

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vorläufig nicht rechtskräftig

Revision zugelassen durch das FG

Entscheidungsstichwort (Thema)

Sperrwirkung nach § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG: Auslegung des Durchsuchungsbeschlusses/Einleitungsvermerks

Leitsatz (redaktionell)

  1. Für den sachlichen Umfang der – das Erlöschen der Steueransprüche auf Grund einer Erklärung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StraBEG ausschließenden – Sperrwirkung nach § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG ist bei einem Erscheinen des Fahndungsprüfers auf den gegenüber dem Betroffenen geäußerten Anlass und Umfang der Ermittlungen abzustellen.
  2. Maßgeblich ist danach, wie ein objektiver Empfänger den bekannt gegebenen Durchsuchungsbeschluss/Einleitungsvermerk verstehen musste.
  3. Die einmal eingetretene Sperrwirkung wird nicht aufgehoben, wenn im Verlauf der Prüfung die Tat nicht aufgedeckt wird.
  4. Unentschieden bleibt, ob § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b StraBEG ein steuerart- oder einkunftsartbezogener Tatbegriff zugrunde liegt.

Normenkette

StraBEG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StraBEG § 3 Abs. 1; StraBEG § 7 S. 1 Nr. 1; StraBEG § 7 S. 2; StraBEG § 8 Abs. 1 S. 1; StraBEG § 10 Abs. 2; StraBEG § 10 Abs. 3 S. 1; AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AO § 173 Abs. 2 S. 1; AO § 208 Abs. 1 Nr. 1; AO § 208 Abs. 1 Nr. 2; AO § 371

Streitjahr(e)

1995, 1996, 1997, 1998, 1999

Nachgehend

BFH (Urteil vom 26.02.2013; Aktenzeichen VIII R 6/11)

BFH (Urteil vom 26.02.2013; Aktenzeichen VIII R 6/11)

Tatbestand

Streitig ist, ob einer Änderungsbefugnis des Beklagten hinsichtlich der Einkommensteuer 1995 bis 1999 die Steuerfestsetzungswirkung und das Erlöschen der Steueransprüche auf Grund einer Erklärung nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) entgegenstehen.

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. In den Streitjahren bezogen ...

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