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FG Düsseldorf Urteil vom 11.04.2002 - 11 K 5273/99 E

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anschaffungskosten bei Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung durch Realteilung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Werden den Mitgliedern einer Grundstücksgemeinschaft als Erben zugefallene Grundstücksanteile zunächst in ungeteilter zweigliedriger Erbengemeinschaft verwaltet und sodann im Wege der Realteilung auf einen der Erben übertragen, so führt die Übernahme von dem Erblasser zuzurechnenden Schulden nicht zu Anschaffungskosten, da diese Nachlassverbindlichkeiten darstellen.

2. Die über den Wert des Erbanteils hinausgehende Übernahme der von der Erbengemeinschaft zur Finanzierung von Verwaltungskosten aufgenommenen Darlehen mit dem dem weichenden Erben zuzurechnenden Anteil ist demgegenüber nach Aufgabe der sog. Einheitstheorie als Anschaffungsaufwand zu beurteilen.

3. Gleiches gilt für die Übernahme von Verbindlichkeiten, die der weichende Erbe zur Baufinanzierung für seine nicht aus Erbschaft erlangten Grundstücksanteile begründet hat.

 

Normenkette

EStG § 7 Abs. 4, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

 

Streitjahr(e)

1993

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 14.12.2004; Aktenzeichen IX R 24/02)

BFH (Urteil vom 14.12.2004; Aktenzeichen IX R 24/02)

 

Tatbestand

Streitig ist die Höhe der Anschaffungskosten für erworbene Grundstücksanteile.

Der Kläger ist Wirtschaftsprüfer und wurde in dem Streitjahr 1993 zusammen mit seiner verstorbenen Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt.

Der Kläger war Miteigentümer an sechs Mietwohngrundstücken in 'A-Stadt'. Das Grundstück 'G 1' wurde in 1964 zu gleichen Anteilen von dem Kläger, seinem Bruder und seiner im März 1967 verstorbenen Mutter erworben. Nach dem Tod der Mutter erbten der Kläger und sein Bruder den Miteigentumsanteil der Mutter und wurden als Miteigentümer zu je ½ in das Grundbuch eingetragen. Die übrigen Grundstücke ('G...

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