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FG des Saarlandes Urteil vom 13.08.2009 - 2 K 1326/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Steuerrechtliche Anerkennung der Veräußerung aller GmbH-Anteile an eine vom Verkäufer beherrschte Luxemburger S.A. bei nachträglicher Vereinbarung einer erst fünf Jahre später einsetzenden Ratenzahlung des Kaufpreises und Option gegen die Sofortversteuerung des Veräußerungsgewinns

 

Leitsatz (redaktionell)

Verkauft der Alleingesellschafter einer GmbH und allein vertretungsberechtigte Verwaltungsrat einer Luxemburger S.A. durch notariellen Vertrag sämtliche Anteile der GmbH an die S.A. und vereinbart er knapp zwei Wochen später privatschriftlich mit der S.A., dass der Kaufpreis von 500.000 DM nach einer fünfjährigen (zinslosen) Stundungsphase anschließend in jährlichen, zinsfreien, nicht wertgesicherten Raten von 50.000 DM zu zahlen ist, so wird durch die privatschriftliche Ergänzungsvereinbarung für die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 1 EStG 1999 das Wahlrecht nach R 140 Abs. 7 i. V. m. R 139 Abs. 11 EStR 1999 zwischen der Sofortbesteuerung des Barwerts der Kaufpreisraten im Jahr des notariellen Vertrags oder der erst nach Ablauf der fünfjährigen Stundungsphase beginnenden laufenden Besteuerung der Kaufpreisraten eröffnet, wenn die Zahlungsvereinbarung allein im Interesse des Verkäufers erfolgt ist, wenn sie ferner dazu führt, dass der Verkäufer die Kaufpreiszahlungen ab seinem 59. Lebensjahr erhält, und und wenn sie insgesamt Versorgungscharakter hat.

 

Normenkette

EStG 1999 § 17 Abs. 1 S. 1; EStR 1999 R 139 Abs. 11; EStR 1999 R 140 Abs. 7

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 20.07.2010; Aktenzeichen IX R 45/09)

 

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2000 vom 19. Mai 2006 wird dergestalt geändert, dass ein Veräußerungsgewinn nicht erfasst wird.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der erstattungsfäh...

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