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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 19.03.2013 - 5 K 1438/07

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rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorsteuerabzug aus berichtigter Rechnung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Enthält die in den Geschäftsverkehr gelangte erste Rechnung keinen gesonderten Umsatzsteuerausweis, lässt sich aus Rechnungen, die der Berichtigung dieser Rechnung dienen sollen, kein Vorsteuerabzug erreichen, wenn die Rechnungen keinen schriftlichen Berichtigungshinweis enthalten und zudem das Rechnungsaustellungsdatum identisch mit dem Datum der ersten Rechnung ist, so dass es an der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungen fehlt.

2. Des Weiteren muss erkennbar sein, ob die Abänderung vom Rechnungsaussteller oder einer von ihm beauftragten Person herrührt.

 

Normenkette

UStG 1999 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 4, 2 S. 2, § 17 Abs. 1

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der C. Objekt … GmbH & Co. KG (C. KG) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Rechtsvorgängerin der C. KG war die C. Objekt Einkaufszentrum L. GmbH & Co. KG bestehend aus dem alleinigen Kommanditisten K. B. sowie der persönlich haftenden und allein zur Geschäftsführung befugten C. Finanzconsult und Grundbesitzverwertungsges. mbH (Komplementärin).

Mit notariellem Vertrag vom 21. März 2001 (UR …/2001) trat unter Umfirmierung in die C. KG der Unternehmer A. H. als weiterer Kommanditist der C. KG bei. Gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen brachte dieser sein mit einem – bis auf das Penthouse im 2. Obergeschoss fertig gestellten (und mit Mängel behafteten) – Hotel bebautes Grundstück …allee in H. in die C. KG ein. Der Besitz sollte mit Vertragsschluss auf die C. KG übergehen. Den Einbringungswert ermittelten die Beteiligten dadurch, dass von dem Verkehrswert des Hotelgrundstücks i.H.v. 4.950.000 ...

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