Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Bremen Urteil vom 31.03.2025 - 2 K 9/25

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind in der Um- bzw. Neuorientierungsphase nach dem Abbruch eines Bundesfreiwilligendienstes und vor Aufnahme von ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz

Leitsatz (redaktionell)

1. Für eine über den Zeitraum von vier Monaten hinausgehende Übergangszeit als Orientierungsphase nach Abschluss der Schulausbildung ist nach dem klaren Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG kein Raum.

2. Kann nicht glaubhaft gemacht werden, dass sich das volljährige Kind in den Monaten nach dem Abbruch eines Bundesfreiwilligendienstes ernsthaft um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht hat, kann das Kind nicht nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigt werden. Eine bloße Um- oder Neuorientierung genügt nicht für eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG.

Normenkette

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d; EStG § 68 S. 2

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Festsetzung von Kindergeld für ihre Tochter A., geboren am … 2004, für die Monate November 2023 und Dezember 2023 (Streitzeitraum) gemäß § 70 Abs. 2 EStG aufgehoben und für diesen Zeitraum gezahltes Kindergeld in Höhe von insgesamt 500,00 EUR gemäß § 37 Abs. 2 AO zurückgefordert wurde.

Das Kind A. schloss im Juni 2023 seine Schulausbildung mit dem Abitur ab.

Am 10. August 2023 teilte die Klägerin der Beklagten über ihr Online-Portal mit, dass das Kind A. im September 2023 eine Stelle im Rahmen des Bundesfreiw...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Die Arbeitgebermarke lebt von innen: Internes Employer Branding
Internes Employer Branding
Bild: Haufe Shop

Fördern Sie gezielt die Bindung und Identifikation Ihrer Mitarbeitenden. Das Buch zeigt, wie Sie eine starke emotionale Verbindung schaffen und sich zukunftssicher aufstellen können.


Kein Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind in der Um- bzw. Neuorientierungsphase nach dem Abbruch eines Bundesfreiwilligendienstes und vor Aufnahme von ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz
Kein Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind in der Um- bzw. Neuorientierungsphase nach dem Abbruch eines Bundesfreiwilligendienstes und vor Aufnahme von ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz

Leitsatz Für eine über den Zeitraum von 4 Monaten hinausgehende Übergangszeit als Orientierungsphase nach Abschluss der Schulausbildung ist nach dem klaren Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG kein Raum. Kann nicht glaubhaft gemacht ...

4 Wochen testen


Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren