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FG Berlin Urteil vom 27.03.2000 - 9 K 9291/96

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Kindergeldanspruch während der Grundwehrdienstzeit des Kindes

 

Leitsatz (redaktionell)

Die kindergeldrechtliche Nichtberücksichtigung eines Kindes, das den Grundwehrdienst ableistet, ist nicht verfassungswidrig.

 

Normenkette

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; EStG § 32 Abs. 5 S. 1 Nr. 1; BKGG §§ 1-2

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 29.03.2004; Aktenzeichen 2 BvR 1670/01, 2 BvR 1340/03)

 

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Versagung des Anspruches auf Kindergeld für Kinder, die Wehrdienst leisten, verfassungsmäßig ist.

Der Kläger ist Richter am Amtsgericht ... und Vater dreier Kinder. Sein am ... 1976 geborener ältester Sohn R. wurde mit Einberufungsbescheid vom 24. Juli 1995 zum 2. Oktober 1995 zur Ableistung seines Grundwehrdienstes in L. einberufen.

Daraufhin teilte das Justizverwaltungsamt dem Kläger mit Bescheid vom 1. September 1995 mit, dass mit Ablauf des Monats Oktober 1995 die Zahlung von Kindergeld und des entsprechenden Anteils des Ortszuschlags für R. entfalle.

Den gegen den oben genannten Bescheid gerichteten Widerspruch des Klägers vom 26. September 1995 behandelte der Beklagte infolge der ab 1. Januar 1996 anzuwendenden Vorschriften der Abgabenordnung - AO - als Einspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) und wies diesen - soweit er die Entscheidung über die Gewährung von Kindergeld betraf - mit Bescheid vom 8. Juli 1996 zurück. Soweit sich der Widerspruch auch gegen die Nichtzahlung des kindergeldbezogenen Ortszuschlages richtete, ist die Entscheidung hierüber bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das Kindergeld zurückgestellt worden.

Dagegen richtet sich die Klage vom 19. Juli 1996, die der Kläger, soweit sie sich auch auf Kindergeld für den Sohn R. für die Monate November und Dezember 1995 bezog, mit Schrif...

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