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FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 24.01.2019 - 8 K 8286/17

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zweckbetrieb. Erstellung von Versicherungsvergleichsanalysen durch eine gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation

Leitsatz (redaktionell)

1. Eine gegen Festsetzungen der Körperschaftsteuer und des Gewerbesteuermessbetrags auf jeweils Null Euro gerichtete Klage ist zulässig, wenn das Finanzamt Einkünfte einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet hat und im Klageverfahren vorgetragen wird, die Einkünfte seien dem Zweckbetrieb zuzurechnen und unterlägen daher weder der Körperschaftsteuer noch der Gewerbesteuer.

2. Die Förderung des Verbraucherschutzes führt unabhängig davon, ob diese Tätigkeit der Allgemeinheit oder einem Individuum angeboten wird, zu einem Vorteil bei dem einzelnen Verbraucher. Auch eine individuelle Aufklärung und Information des Verbrauchers ist als gemeinnützig anzuerkennen, soweit ein unbegrenzter Personenkreis ebenfalls auf vergleichbare Informationen zugreifen kann.

3. Im Streitfall erfolgte die Erstellung von Versicherungsvergleichsanalysen (‚Finanzanalysen’) ohne persönliche Beratung des Verbrauchers anhand dessen persönlicher Daten gegen Entgelt im Rahmen eines Zweckbetriebs der Klägerin.

Normenkette

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; GewStG § 3 Nr. 6; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8; AO § 14; AO § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 16; AO § 65; FGO § 40 Abs. 2

Nachgehend

BFH (Urteil vom 26.08.2021; Aktenzeichen V R 5/19)

Tenor

Die Bescheide über Körperschaftsteuer 2014 und über den Gewerbesteuermessbetrag 2014 vom 19. September 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2. Oktober 2017 werden mit der Maßgabe geändert, dass der aus der Durchführung der Finanzanalysen erzielte Verlust in Höhe von 71.161 Euro unberücksichtigt bleibt.

Der Umsatzsteuerbescheid für 2014 vom 19. September...

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