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FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 11.11.2015 - 3 K 3221/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausbildung zur Physiotherapeutin, Fachoberschulbesuch und Studiengang „Bachelor of Science Physiotherapie” als kindergeldrechtlich „erstmalige Berufsausbildung”. keine kindergeldrechtliche Berufsausbildung bei zeitlich nur geringem Umfang eines Studiengangs von fünf Semesterwochenstunden

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Es kann eine einheitliche „erstmalige Berufsausbildung” i. S. v. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG 2012 vorliegen, wenn die volljährige Tochter nach dem Realschulabschluss vorhat, den Studiengang „Bachelor of Science Physiotherapie” aufzunehmen, und dazu zunächst eine dreijährige Ausbildung zur Physiotherapeutin absolviert, im unmittelbaren Anschluss daran nach einem einjährigen Fachhochschulbesuch die für die Aufnahme des Studiums erforderliche Fachhochschulreife erlangt und anschließend sofort den Studiengang „Bachelor of Science Physiotherapie” „Physiotherapie mit dem Profil Präventions- und Rehabilitationssport –dual–” mit einer Regelstudienzeit von 9 Semestern) aufnimmt.

2. Sieht der duale Studiengang „Bachelor of Science Physiotherapie” aber in den ersten sechs Semestern unter der Woche die Durchführung einer externen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Fachschule zum Physiotherapeuten vor, findet deswegen ein Studium an der Hochschule in dieser Zeit nur in Wochenendblöcken in einem auf das Semester hochgerechneten zeitlichen Umfang von lediglich fünf Semesterwochenstunden statt, kann die Tochter, weil ihre bereits abgeschlossene Ausbildung voll auf das Studium angerechnet wird, während der ersten sechs Semester unter der Woche frei und unabhängig über ihre Zeit verfügen und arbeitet sie wöchentlich 20 bis 30 Stunden in einer privaten Krankengymnastikpraxis, so befindet sich die Tochter angesichts des nur geringen zeitlichen Aufwan...

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