Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 09.05.2019 - 10 K 10249/18

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Auslegung eines von einem fachkundigen Bevollmächtigten verfassten Einspruchsschreibens

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein von einem rechtskundigen Bevollmächtigten des Steuerpflichtigen verfasstes Einspruchsschreiben, in dem im Betreff die Steuernummer, der Name sowie die Anschrift des Steuerpflichtigen und die „Bescheide für … über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag vom …” genannt werden und in dem es weiter heißt: „… legen wir gegen die in der Betreffzeile genannten Bescheide EINSPRUCH ein …”, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass es auch die mit den Einkommensteuerbescheiden verbundenen Zinsfestsetzungen umfasst, wenn die Zinsfestsetzungen weder in der Betreffzeile noch in der Begründung erwähnt worden sind.

 

Normenkette

AO § 347 Abs. 1, §§ 355, 357 Abs. 3 S. 1; BGB § 133

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 15.12.2021; Aktenzeichen III R 34/20)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

 

Tatbestand

Der Kläger erzielte in den Jahren 2002 bis 2007 und 2009 gewerbliche Einkünfte aus einer Beteiligung und Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die Grundlagenbescheide über die Beteiligungseinkünfte wurden von dem zuständigen Finanzamt B… (FA) jeweils geändert. In der Folge änderte der Beklagte am 17. April 2018 die Einkommensteuerbescheide des Klägers für die Jahre 2002 bis 2007 und 2009 und setzte gleichzeitig jeweils Zinsen zur Einkommensteuer fest.

Mit Schreiben vom 17. Mai 2018 legte der Kläger, vertreten durch seine jetzigen Bevollmächtigten, eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei, bestehend aus einem Rechtsanwalt und Steuerberater und einem Steuerberater, Einsprüche gegen die geänderten Einkommensteuerfestsetzungen ein. In dem Schreiben sind im Betreff die Steuernummer, der Name sowie die Anschrift des ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Steuer Check-up 2026 / 2.11.2 Verlängerung der Beteiligungskette
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    Abgabenordnung / § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs
    Abgabenordnung / § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs

      (1) 1Gegen Verwaltungsakte   1. in Abgabenangelegenheiten, auf die dieses Gesetz Anwendung findet,   2. in Verfahren zur Vollstreckung von Verwaltungsakten in anderen als den in Nummer 1 bezeichneten ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren