rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Gewährung einer Leibrente
Leitsatz (redaktionell)
1. Werden GmbH-Anteile gegen eine Leibrente erworben, ist als Anschaffungskosten für die GmbH-Anteile der Betrag anzusetzen, der dem nach § 14 BewG ermittelten, kapitalisierten Barwert der Rentenverpflichtung zum Zeitpunkt des Erwerbs entspricht.
2. Die geschätzen Anschaffungskosten bleiben davon unberührt, ob der Berechtigte länger lebt als erwartet oder eher stirbt.
3. Offen bleiben kann im Streitfall, ob, wenn der Empfänger der Leibrente die voraussichtliche Laufzeit der Rente überlebt, die Rentenzahlungen ab diesem Zeitpunkt in vollem Umfang als Ertrag des Rentenstammrechts außerhalb einer Kapitalrückzahlung anzusehen ist und damit beim Zahler der volle bzw. in Fällen des § 3c Abs. 2 EStG hälftige Werbungskostenabzug im Zahlungsjahr gerechtfertigt ist.
Normenkette
EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 2 S. 1; EStG § 3c Abs. 2; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 S. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 S. 2; EStG § 20; BewG § 14; AO § 39; HGB § 255 Abs. 1 S. 1; HGB § 255 Abs. 1 S. 2
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Höhe der Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung, die im Streitjahr bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) einkünftemindernd zu berücksichtigen sind.
Die Kläger sind Eheleute und werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Die Klägerin erwarb durch Vertrag vom 17. Dezember 1975 (Bl. 21 ff. der Einkommensteuerakten – ESt-A –) sämtliche Anteile an der …-GmbH (K-GmbH) von der nunmehrigen Alleingesellschafterin, Frau … (K). Als Gegenleistung verpflichtete sich di...