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FG Baden-Württemberg Urteil vom 25.04.2017 - 5 K 763/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Finanzierungskosten, nicht aber Gebäude-AfA als vorweggenommene Werbungskosten bei Erwerb eines Miteigentumsanteils an einer mit einem Nießbrauch belasteten, zur weiteren Vermietung bestimmten Immobilie

Leitsatz (redaktionell)

1. Beim Steuerpflichtigen kann bei Erwerb einer mit einem Nießbrauch belasteten Immobilie auch dann die Einkünfteerzielungsabsicht zu bejahen sein, wenn das konkrete Ende des Nießbrauchs noch nicht absehbar ist. Das ist der Fall, wenn trotz des noch nicht feststehenden Beginns der Einkünfteerzielung aufgrund weiterer äußerer Umstände keine Zweifel daran bestehen, dass der Steuerpflichtige bereits im Streitjahr beabsichtigt, nach dem Wegfall des rechtlichen Hindernisses steuerpflichtige Einkünfte zu erzielen.

2. Erwirbt der Steuerpflichtige entgeltlich den ihm noch nicht gehörenden hälftigen Miteigentumsanteil an einer seit Generationen in Familienbesitz befindlichen, mit einem Nießbrauch zugunsten von Angehörigen belasteten Immobilie mit einem Ladengeschäft und sechs Mietwohnungen, ist nach den Umständen des Einzelfalls eine Absicht zur Veräußerung oder Eigennutzung der Immobilie ausgeschlossen und ist der Steuerpflichtige vielmehr fest zu einer Weitervermietung entschlossen, um nach Ablauf des Nießbrauchs mit den künftigen Mieteinnahmen seine Altersversorgung zu bestreiten, so besteht auch vor Beendigung der Nießbrauchsrechte schon eine Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der Steuerpflichtige kann dann trotz des noch zugunsten von Angehörigen bestehenden Nießbrauchs die Finanzierungskosten für das Darlehen zum Erwerb des Miteigentumsanteils, nicht aber die laufende Gebäudeabschreibung als vorweggenommene Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehen.

Normenkette

EStG ...

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    Vorweggenommene Werbungskosten des Eigentümers nach dem Erwerb einer nießbrauchsbelasteten Immobilie
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      Leitsatz Schuldzinsen, die auf die Finanzierung des Kaufs eines nießbrauchsbelasteten Grundstücks(teils) entfallen, können beim nießbrauchsverpflichteten Eigentümer als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu ...

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