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EuGH Urteil vom 29.03.2007 - C-347/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verbot der Einschränkung des Verlustabzugs aus Teilwertabschreibungen ausländischer Tochtergesellschaften

Leitsatz (amtlich)

Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, unter denen eine Muttergesellschaft eine Beteiligung an einer gebietsfremden Tochtergesellschaft hält, die es ihr ermöglicht, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen dieser ausländischen Tochtergesellschaft auszuüben und deren Tätigkeiten zu bestimmen, stehen die Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) und 58 EG-Vertrag (jetzt Art. 48 EG) einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die für eine in diesem Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft die Möglichkeiten einschränkt, Verluste aus der Abschreibung auf Beteiligungswerte an in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Tochtergesellschaften steuerlich auszugleichen.

Normenkette

EGVtr Art. 43; EGVtr Art. 48; EStG § 2 Abs. 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2; KStG § 8 Abs. 1; EStG § 2a; EStG § 10d

Beteiligte

Rewe Zentralfinanz

Rewe Zentralfinanz eG als Gesamtrechtsnachfolgerin der ITS Reisen GmbH

Finanzamt Köln-Mitte

Verfahrensgang

FG Köln (Beschluss vom 15.07.2004; Aktenzeichen 13 K 1908/00)

Tatbestand

„Niederlassungsfreiheit ‐ Körperschaftsteuer ‐ Sofortiger Ausgleich von Verlusten der Muttergesellschaften ‐ Verluste aus der Abschreibung auf Beteiligungswerte an in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Tochtergesellschaften“

In der Rechtssache C-347/04

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Finanzgericht Köln (Deutschland) mit Entscheidung vom 15. Juli 2004, beim Gerichtshof eingegangen am 13. August 2004, in dem Verfahren

Rewe Zentralfinanz eG als Gesamtrechtsnachfolgerin der ITS Reisen GmbH

gegen

Finanzamt Köln-Mitte

erlässt

DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer)

un...

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