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EuGH Urteil vom 27.06.2024 - C-176/19 P

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmittel. Wettbewerb. Pharmazeutische Erzeugnisse. Markt für Perindopril. Kartelle. Aufteilung der Märkte. Potenzieller Wettbewerb. Bezweckte Einschränkung des Wettbewerbs. Strategie zur Verzögerung des Markteintritts von Perindopril-Generika. Vergleich zur gütlichen Beilegung eines Patentrechtsstreits. Patentlizenzvertrag. Vereinbarung über die Übertragung und Lizenzierung von Technologie. Relevanter Markt. Missbrauch einer beherrschenden Stellung

 

Normenkette

AEUV Art. 101-102

 

Beteiligte

Kommission/ Servier u.a.

 

Tenor

1.Die Nrn. 1 bis 3 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Dezember 2018, Servier u. a./Kommission (T-691/14, EU:T:2018:922), werden aufgehoben.

2.Die Sache wird zur Entscheidung über den zweiten Teil des neunten Klagegrundes betreffend die Einstufung der am 5. Januar 2007 zwischen der Les Laboratoires Servier Ltd und der KRKA, tovarna zdravil, d.d. geschlossenen Übertragungs- und Lizenzvereinbarung als bezweckte Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV, über den 14., den 15., den 16. und den 17. Klagegrund betreffend die in Art. 6 des Beschlusses C(2014) 4955 final der Kommission vom 9. Juli 2014 in einem Verfahren zur Anwendung der Artikel 101 [AEUV] und 102 [AEUV] (Sache AT.39612 – Perindopril [Servier]) festgestellte Zuwiderhandlung gegen Art. 102 AEUV und über die hilfsweise geltend gemachten Klagegründe, soweit sie sich auf die Berechnung der wegen dieser Zuwiderhandlung verhängten Geldbuße beziehen, an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.

3.Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.

 

Tatbestand

In der Rechtssache C-176/19 P

betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 22. Februar 2019,

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