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EuGH Urteil vom 21.02.2006 - C-255/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirtschaftliche Tätigkeit, Gestaltung zur Erlangung des Vorsteuerabzugs, Rechtsmissbrauch

 

Leitsatz (amtlich)

1. Umsätze wie die im Ausgangsverfahren fraglichen sind, selbst wenn sie ausschließlich in der Absicht getätigt werden, einen Steuervorteil zu erlangen, und sonst keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen und eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1 und 2, 5 Absatz 1 und 6 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ‐ Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in ihrer durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 geänderten Fassung, wenn sie die objektiven Kriterien erfüllen, auf denen diese Begriffe beruhen.

2. Die Sechste Richtlinie ist dahin auszulegen, dass sie dem Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug entgegensteht, wenn die Umsätze, die dieses Recht begründen, eine missbräuchliche Praxis darstellen.

Die Feststellung einer missbräuchlichen Praxis erfordert zum einen, dass die fraglichen Umsätze trotz formaler Anwendung der Bedingungen der einschlägigen Bestimmungen der Sechsten Richtlinie und des zu ihrer Umsetzung erlassenen nationalen Rechts einen Steuervorteil zum Ergebnis haben, dessen Gewährung dem mit diesen Bestimmungen verfolgten Ziel zuwiderlaufen würde. Zum anderen muss auch aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte ersichtlich sein, dass mit den fraglichen Umsätzen im Wesentlichen ein Steuervorteil bezweckt wird.

3. Ist eine missbräuchliche Praxis festgestellt worden, so sind die diese Praxis bildenden Umsätze in der Weise neu zu definieren, dass auf die Lage abgestellt wird, die ohne die diese missbräuchliche Praxis begründenden Umsätze bestanden hätte.

 

Normenkette

EWGRL 388/77 Art. 2 Nr. 1, Art. 4 Abs. 1-2, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1

 

Beteiligte

Halifax u.a

Halifax plc

Leeds Permanent Development Services Ltd

County Wide Property Investments Ltd

Commissioners of Customs & Excise

 

Verfahrensgang

VAT and Duties Tribunal London (Vereinigtes Königreich) (Entscheidung vom 27.06.2002)

 

Tatbestand

„Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie ‐ Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1 und 2, 5 Absatz 1 und 6 Absatz 1 ‐ Wirtschaftliche Tätigkeit ‐ Lieferungen von Gegenständen ‐ Dienstleistungen ‐ Missbräuchliche Praxis ‐ Umsätze, deren alleiniger Zweck darin besteht, einen Steuervorteil zu erlangen“

In der Rechtssache C-255/02

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom VAT and Duties Tribunal London (Vereinigtes Königreich) mit Entscheidung vom 27. Juni 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 11. Juli 2002, in dem Verfahren

Halifax plc,

Leeds Permanent Development Services Ltd,

County Wide Property Investments Ltd

gegen

Commissioners of Customs & Excise

erlässt

DER GERICHTSHOF (Große Kammer)

unter Mitwirkung des Präsidenten V. Skouris, der Kammerpräsidenten P. Jann, C. W. A. Timmermans, A. Rosas, K. Schiemann und J. Makarczyk, der Richter S. von Bahr (Berichterstatter) und J. N. Cunha Rodrigues, der Richterin R. Silva de Lapuerta sowie der Richter K. Lenaerts, P. Kũris, E. Juhász und G. Arestis,

Generalanwalt: M. Poiares Maduro,

Kanzler: K. Sztranc, Verwaltungsrätin,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 23. November 2004,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

‐ der Halifax plc, der Leeds Permanent Development Services Ltd und der County Wide Property Investments Ltd, vertreten durch K. P. E. Lasok, QC, und M. Patchett-Joyce, Barrister, beauftragt durch S. Garrett, Solicitor,

‐ der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch J. Collins und R. Caudwell als Bevollmächtigte im Beistand von J. Peacock und C. Vajda, QC, sowie M. Angiolini, Barrister,

‐ der französischen Regierung, vertreten durch G. de Bergues und C. Jurgensen-Mercier als Bevollmächtigte,

‐ Irlands, vertreten durch D. J. O’Hagan als Bevollmächtigten im Beistand von A. M. Collins, SC,

‐ der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch R. Lyal als Bevollmächtigten,

nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 7. April 2005

folgendes

Urteil

1

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ‐ Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in ihrer durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 (ABl. L 102, S. 18) geänderten Fassung (im Folgenden: Sechste Richtlinie).

2

Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Halifax plc (im Folgenden: Halifax), der Leeds Permanent Development Services Ltd (im Folgenden: Leeds Development) und der County Wide Property Investments Ltd (im Folgenden: County) einerseits und den Commissioners of Customs &...

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