Entscheidungsstichwort (Thema)
Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen vor Erstzulassung, Abgabe mit Umsatzsteuercharakter, Polen
Leitsatz (amtlich)
1. Art. 33 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ‐ Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 91/680/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einer Verbrauchsteuer wie der in Polen im Gesetz über die Akzise (ustawa o podatku akcyzowym) vom 23. Januar 2004 vorgesehenen Akzise, die auf jeden Verkauf von Kraftfahrzeugen vor deren Erstzulassung im Inland erhoben wird, nicht entgegensteht.
2. Art. 90 Abs. 1 EG ist dahin auszulegen, dass er einer Akzise wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegensteht, soweit der Abgabenbetrag, der auf den Verkauf von aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeugen vor deren Erstzulassung erhoben wird, höher ist als der restliche Betrag der Akzise, der zu einem Teil des Verkaufswerts von gleichartigen Fahrzeugen geworden ist, die vorher in dem die Akzise erhebenden Mitgliedstaat zugelassen waren. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob die im Ausgangsverfahren streitige Regelung und insbesondere die Anwendung von Art. 7 der Verordnung des Finanzministers über die Senkung der Akzisesätze (rozporzadzenie Ministra Finansów w sprawie obnizenia stawek podatku akcyzowego)vom 22. April 2004 eine solche Folge hat.
Normenkette
EWGRL 388/77 Art. 33; EGVtr Art. 90 Abs. 1
Beteiligte
Dyrektor Izby Celnej w Bialymstoku |
Verfahrensgang
Wojewódzki Sad Administ. w Bialymstoku (Polen) (Urteil vom 27.06.2007) |
Wojewódzki Sad Administ. w B... |