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EuGH Urteil vom 16.05.2013 - C-169/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zeitpunkt der Steuerentstehung, Istversteuerung, Verbindung der Istversteuerung mit Steuerentstehung nach Leistungsdatum

 

Leitsatz (amtlich)

Art. 66 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2008/117/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach der Mehrwertsteueranspruch für Transport- und Speditionsdienstleistungen zum Zeitpunkt der Vereinnahmung der gesamten Zahlung oder einer Teilzahlung, spätestens jedoch am 30. Tag ab dem Tag der Erbringung dieser Dienstleistungen entsteht, selbst wenn die Rechnung vorher ausgestellt wurde und einen späteren Zahlungstermin vorsieht.

 

Normenkette

EGRL 112/2006 Art. 66

 

Beteiligte

TNT Express Worldwide

TNT Express Worldwide (Poland) Sp. z o.o

Minister Finansów

 

Verfahrensgang

Naczelny Sąd Administracyjny (Polen) (Urteil vom 04.01.2012; ABl. EU 2012, Nr. C 209/2)

 

Tatbestand

„Mehrwertsteuer ‐ Richtlinie 2006/112/EG ‐ Art. 66 Buchst. a bis c ‐ Transport- und Speditionsdienstleistungen ‐ Entstehung des Steueranspruchs ‐ Zeitpunkt der Vereinnahmung des Preises und spätestens 30. Tag nach der Leistung ‐ Vorherige Ausstellung der Rechnung“

In der Rechtssache C-169/12

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Naczelny Sąd Administracyjny (Polen) mit Entscheidung vom 4. Januar 2012, beim Gerichtshof eingegangen am 10. April 2012, in dem Verfahren

TNT Express Worldwide (Poland) sp. z o.o.

gegen

Minister Finansów

erlässt

DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer)

unter Mitwirkung der Kammerpräsidentin M. Berger sowie der Richter A. Borg Barthet (Berichterstatter) und E. Levits,

Generalanwalt: M. Wathelet,

Kanzler: A. Calot Escobar,

a...

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