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EuGH Urteil vom 15.07.2021 - C-804/18 und C-341/19

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Sozialpolitik. Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Verbot von Diskriminierungen wegen der Religion oder der Weltanschauung. Interne Regel eines privaten Unternehmens, die das sichtbare Tragen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Zeichen oder das Tragen auffälliger großflächiger politischer, weltanschaulicher oder religiöser Zeichen am Arbeitsplatz verbietet. Unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung. Verhältnismäßigkeit. Abwägung zwischen der Religionsfreiheit und anderen Grundrechten. Rechtmäßigkeit der Neutralitätspolitik des Arbeitgebers. Erforderlichkeit des Nachweises eines wirtschaftlichen Nachteils für den Arbeitgeber

 

Normenkette

Richtlinie 2000/78/EG

 

Beteiligte

WABE

IX

MH Müller Handels GmbH

WABE e. V

MJ

 

Tenor

1. Art. 1 und Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sind dahin auszulegen, dass eine interne Regel eines Unternehmens, die den Arbeitnehmern das Tragen jedes sichtbaren Zeichens politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen am Arbeitsplatz verbietet, gegenüber Arbeitnehmern, die aufgrund religiöser Gebote bestimmte Bekleidungsregeln befolgen, keine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung im Sinne dieser Richtlinie darstellt, sofern diese Regel allgemein und unterschiedslos angewandt wird.

2. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78 ist dahin auszulegen, dass eine mittelbare Ungleichbehandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung, die sich aus einer internen Regel eines Unternehmens ergibt, die den Arbeitnehmern das Tragen jedes sichtbaren Zeichens politischer, weltansc...

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Entscheidungsstichwort (Thema) Vorlage zur Vorabentscheidung. Sozialpolitik. Gleichbehandlung. Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung. Unternehmensinterne Regelung, die den Arbeitnehmern verbietet, am Arbeitsplatz sichtbare ...

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