Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Kraftfahrzeugsteuer bei einer Wohnsitzverlegung von einem Mitgliedstaat in einen anderen, kein Verstoß gegen Richtlinie 83/183/EWG über persönliche Einfuhrbefreiungen
Leitsatz (amtlich)
Artikel 1 der Richtlinie 83/183/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen aus einem Mitgliedstaat ist dahin auszulegen, dass er dem nicht entgegensteht, dass bei einer Verlegung des Wohnsitzes des Eigentümers eines Fahrzeugs von einem Mitgliedstaat in einen anderen vor der Zulassung oder Inbetriebnahme des Fahrzeugs in dem Mitgliedstaat, in den der Wohnsitz verlegt wird, eine Steuer erhoben wird, wie sie im Autoverolaki (Kraftfahrzeugsteuergesetz) (1482/1994) vorgesehen ist. Im Hinblick auf die Erfordernisse, die sich aus Artikel 18 EG ergeben, hat das vorlegende Gericht jedoch zu prüfen, ob die Anwendung des nationalen Rechts sicherstellt, dass dieser Fahrzeugeigentümer in Bezug auf die fragliche Steuer nicht schlechter gestellt ist als diejenigen Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat gehabt haben, und, wenn nein, ob eine solche Ungleichbehandlung aufgrund objektiver, vom Wohnsitz der Betroffenen unabhängiger Erwägungen gerechtfertigt ist und in angemessenem Verhältnis zu einem mit den nationalen Rechtsvorschriften verfolgten legitimen Zweck steht.
Normenkette
EWGRL 183/83 Art. 1
Beteiligte
Verfahrensgang
KHO (Finnland) (Beschluss vom 10.12.2002) |
Tatbestand
„Richtlinie 83/183/EWG ‐ Verlegung des Wohnsitzes von einem Mitgliedstaat in einen anderen ‐ Vor der Zulassung oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs erhobene Steuer“
In der Rechtssache C-365/02
betreffend ein dem Ger...