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EuGH Urteil vom 03.03.2011 - C-203/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Differenzbesteuerung, Vorsteuerabzug, Einfuhr von Pkw-Gebrauchtteilen, sofortiges Vorsteuerabzugsrecht

Leitsatz (amtlich)

1. Art. 314 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die Differenzbesteuerung nicht auf Lieferungen von Gegenständen wie gebrauchten Autoteilen anwendbar ist, die ein der normalen Mehrwertsteuerregelung unterliegender steuerpflichtiger Wiederverkäufer selbst in die Union eingeführt hat.

2. Art. 320 Abs. 1 Unterabs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Bestimmung entgegensteht, nach der das Recht des steuerpflichtigen Wiederverkäufers, die für die Einfuhr anderer Gegenstände als Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten in Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung entrichtete Mehrwertsteuer als Vorsteuer abzuziehen, erst bei der nachfolgenden, dieser Regelung unterliegenden Lieferung entsteht.

3. Die Art. 314 und 320 Abs. 1 Unterabs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 2006/112 haben unmittelbare Wirkung, die es einem Einzelnen gestattet, sich vor einem nationalen Gericht auf sie mit dem Ziel zu berufen, dass eine mit diesen Bestimmungen unvereinbare nationale Regelung unangewandt bleibt.

Normenkette

EGRL 112/2006 Art. 314; EGRL 112/2006 Art. 320 Abs. 1; EGRL 112/2006 Art. 320 Abs. 2

Beteiligte

Auto Nikolovi

Direktsia Obzhalvane i upravlenie na izpalnenieto - Varna

Auto Nikolovi OOD

Verfahrensgang

Varhoven administrativen sad (Bulgarien) (Urteil vom 20.04.2010; Abl.EU 2010, Nr. C 195/5)

Tatbestand

„Richtlinie 2006/112/EG ‐ Mehrwertsteuer ‐ Gebrauchte Autoteile ‐ Einfuhr in die Union durch einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer ‐ Differenzbesteuerung oder normale Mehrwertsteuerregelung ‐ ...

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    Mehrwertsteuerrichtlinie (2... / Art. 314
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    Die Differenzbesteuerung gilt für die Lieferungen von Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten durch einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer, wenn ihm diese Gegenstände innerhalb der Gemeinschaft von einer der folgenden ...

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