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EuGH Beschluss vom 21.07.2023 - C-97/23 P

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Datenschutz. Rechtsmittel. Antrag auf Zulassung zur Streithilfe. Berechtigtes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits. Berufsverband. Zurückweisung

 

Normenkette

Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union Art. 40 Abs. 2

 

Beteiligte

WhatsApp Ireland/ Comité européen de la protection des données

 

Tenor

1.Der Antrag auf Zulassung zur Streithilfe, den die Computer & Communications Industry Association gestellt hat, wird zurückgewiesen.

2.Der Antrag auf vertrauliche Behandlung, den die WhatsApp Ireland Ltd und der Europäische Datenschutzausschuss gestellt haben, hat sich erledigt.

3.Die Computer & Communications Industry Association und der Europäische Datenschutzausschuss tragen ihre eigenen Kosten.

 

Tatbestand

In der Rechtssache C-97/23 P

betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 17. Februar 2023,

WhatsApp Ireland Ltdmit Sitz in Dublin (Irland), vertreten durch Rechtsanwalt H.-G. Kamann sowie durch F. Louis und A. Vallery, Avocats, B. Johnston, C. Monaghan, P. Nolan, Solicitors, D. McGrath, SC, P. Sreenan, SC, E. Egan McGrath, BL, und C. Geoghegan, BL,

Rechtsmittelführerin,

anderer Verfahrensbeteiligter:

Europäischer Datenschutzausschuss, vertreten durch C. Foglia, M. Gufflet, M. G. Le Grand und I. Vereecken als Bevollmächtigte im Beistand von G. Haumont, E. de Lophem, G. Ryelandt und P. Vernet, Avocats,

Beklagter im ersten Rechtszug,

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

aufgrund des Vorschlags des Berichterstatters T. von Danwitz,

nach Anhörung der Generalanwältin T. Ćapeta

folgenden

Beschluss

 

Entscheidungsgründe

Rz. 1

Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Rechtsmittelführerin, die WhatsApp Ireland Ltd, die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 7. Dezember 2022, Whats...

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