Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BVerfG Beschluss vom 04.12.1992 - 1 BvR 1411/89

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anhörung gemäß Art. 1 Nr. 7 Satz 2 BFHEntlG ohne gleichzeitigen Hinweis auf die Rechtsansicht des Gerichts

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die gemäß Art. 1 Nr. 7 Satz 2 BFHEntlG gebotene Unterrichtung und Anhörung muß auch unter dem Blickwinkel des Art. 103 Abs. 1 GG keinen Hinweis auf die Rechtsansicht des Gerichts enthalten.

2. Aus Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot und mit Rücksicht auf die Bindung des Richters an Gesetz und Recht ergibt sich auch für letztinstanzliche Entscheidungen eine Begründungspflicht insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen werden soll und sich der Grund hierfür nicht hinreichend aus den den Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles bestimmen läßt.

 

Normenkette

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1; BFHEntlG Art. 1 Nr. 7

 

Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 19.09.1989; Aktenzeichen IV R 24/88)

 

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Weder haben die Beschwerdeführer Gesichtspunkte vorgetragen noch sind solche ersichtlich, die den Bundesfinanzhof abweichend von der Regelung des Art. 1 Nr. 7 des BFH-Entlastungsgesetzes von Verfassungs wegen, insbesondere unter Beachtung des Art. 103 Abs. 1 GG, verpflichtet haben könnten, den Beschluß mit einer weitergehenden Begründung zu versehen. Das in Art. 1 Nr. 7 des BFH-Entlastungsgesetzes festgelegte vereinfachte Verfahren bei Revisionsentscheidungen unterliegt dem Grundsatz nach keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, denn letztinstanzliche Entscheidungen müssen nicht in jedem Fall begründet werden (vgl. BVerfGE 50, 287 ≪289 f.≫). Dabei gilt, daß die gemäß Art. 1 Nr. 7 Satz 2 BFH-Entlastungsgesetz gebotene Unterrichtung und Anhörung auch unter dem Blickwinkel des Art. 103 Abs. 1 GG keinen Hinweis auf die Rechtsansicht des Gerichts enthalten muß (vgl. BVerfGE 74, 1 ≪4 ff.≫).

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht eine Begründung unter bestimmten Voraussetzungen auch bei letztinstanzlichen Entscheidungen gefordert. So ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot und mit Rücksicht auf die Bindung des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) eine Begründungspflicht insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen werden soll und sich der Grund hierfür nicht hinreichend aus den den Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles bestimmen läßt. Auch wenn ein Gericht von der Auslegung einer Norm des einfachen Rechts abweicht, die die höchstrichterliche Rechtsprechung ihr bislang gegeben hat, führt dies zur Annahme eines Verfassungsverstoßes, wenn sich eine Rechtfertigung hierfür weder aus den Entscheidungsgründen noch aus den übrigen Umständen des Falles entnehmen läßt (vgl. BVerfGE 71, 122 ≪135 f.≫; 81, 97 ≪106≫).

Die Beschwerdeführer tragen indessen lediglich vor, daß ein im Rahmen des Revisionsverfahrens vorgelegtes Gutachten nicht in einer für die Beschwerdeführer erkennbaren Art und Weise gewürdigt worden sei. Sie behaupten nicht, daß der Bundesfinanzhof nur willkürlich zu seinem Entscheidungsergebnis habe gelangen können. Anhaltspunkte in diesem Sinne sind auch nicht erkennbar. Für die Annahme eines Verfassungsverstoßes fehlt somit jegliche Grundlage.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1512201

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Bild: Haufe Shop

    Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


    Grundgesetz / Art. 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]
    Grundgesetz / Art. 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]

      (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.  (2) 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.  (3) ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren