Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BSG Urteil vom 20.06.1979 - 5 RKn 7/78

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (redaktionell)

1. Renten gehören nur mit ihrem Ertragsanteil (EStG § 22 Nr. 1 Buchst. a) zum Gesamteinkommen iS des RVO § 205 Abs. 1 S. 1).

2. Durch die Verwendung des in SGB 4 § 16 definierten Begriffs "Gesamteinkommen" in RVO § 205 hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, daß er die Schutzbedürftigkeit und die Zumutbarkeit der Eigenvorsorge nicht von der Höhe des Nominaleinkommens, sondern von dem zu versteuernden Einkommen abhängig machen will.

 

Normenkette

RVO § 205 Abs. 1 S. 1 Fassung: 1977-06-27; SGB 4 § 14 Fassung: 1976-12-23; SGB 4 § 15 Fassung: 1976-12-23; SGB 4 § 16 Fassung: 1976-12-23; EStG § 22 Nr. 1 Buchst. a; RKG § 20 Fassung: 1967-12-21

 

Fundstellen

Haufe-Index 543327

BSGE 48, 206-211 (LT1)

BSGE, 206

RegNr, 7960

KVRS, 2800/64 (LT1)

USK, 7976 (LT1)

DBlR 2743a, (LT1)

Die Leistungen 1980, 302-306 (LT1)

FRES 2, 336-343 (ST1)

SGb 1980, 207-211 (LT1)

SozR 2200 § 205, Nr 22 (LT1)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Lohn- und Gehaltsabrechnung
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Bild: Haufe Shop

Das Standardwerk für die fehlerfreie Lohn- und Gehaltsabrechnung! Das Buch zeigt Ihnen in über 50 Beispielrechnungen, wie Sie Löhne, Gehälter und Abgaben richtig berechnen. Damit sparen Sie Zeit und gewinnen Sicherheit. Mit allen Änderungen für das Jahr 2025.


SGB IV - Gemeinsame Vorschr... / § 14 Arbeitsentgelt
SGB IV - Gemeinsame Vorschr... / § 14 Arbeitsentgelt

  (1) 1Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der ...

4 Wochen testen


Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren