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BGH Urteil vom 26.10.1978 - VII ZR 249/77

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bauwerkschaden als Folgeschaden eines mangelhaften Baugrundgutachtens. Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen den Geologe

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Beruhen Bauwerkschäden auf Fehlern eines für die Gebäudegründung eingeholten geologischen Baugrundgutachtens, verjähren Ersatzansprüche des Bauherrn gegen den Geologen wegen dieser Schäden gemäß BGB § 635, BGB § 638 in fünf Jahren (Anschluß BGH, 1962-07-09, VII ZR 98/61, BGHZ 37, 341; Anschluß BGH, 1967-09-18, VII ZR 88/65, BGHZ 48, 257; Anschluß BGH, 1972-01-20, VII ZR 148/70, BGHZ 58, 85; Anschluß BGH, 1972-03-09, VII ZR 202/70, BGHZ 58, 225).

2. Zum Beginn dieser Verjährung.

 

Normenkette

BGB §§ 635, 638, 640

 

Verfahrensgang

OLG Hamm

 

Fundstellen

Haufe-Index 538072

BGHZ, 257

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