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BGH Urteil vom 15.07.1997 - XI ZR 269/96

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Unwirksamkeit der Entgeltklausel für die Verwaltung von Freistellungsaufträgen in Bank-AGB

 

Leitsatz (redaktionell)

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel einer Bank, daß für die Verwaltung von Freistellungsaufträgen ein Entgelt zu entrichten ist, benachteiligt die Kunden unangemessen und ist deshalb unwirksam.

 

Normenkette

AGBG §§ 8, 9 Abs. 1, 2 Nr. 1

 

Verfahrensgang

OLG Karlsruhe (Entscheidung vom 08.11.1996; Aktenzeichen 15 U 198/95; WM IV 1996, 2331)

LG Mannheim (Entscheidung vom 25.08.1995; Aktenzeichen 5 O 174/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542506

BGHZ, 261

NJW 1997, 2752

ZIP 1997, 1638

MDR 1997, 1045

VuR 1998, 49

ZBB 1997, 385

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