Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 30.04.2010 - VIII B 75/09 (NV) (veröffentlicht am 16.06.2010)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Notwendige Beiladung bei Kündigung eines Gesellschaftsverhältnisses

 

Leitsatz (NV)

Auch wer ein Gesellschaftsverhältnis gekündigt hat, ist zum Verfahren wegen einheitlicher und gesonderter Feststellung der Einkünfte der Personengesellschaft notwendig beizuladen, wenn ‐ unter anderem ‐ seine weitere Zugehörigkeit zum Kreis der Feststellungsbeteiligten Gegenstand des Klageverfahrens ist.

 

Normenkette

FGO § 48 Abs. 1 Nr. 4, § 60 Abs. 3

 

Verfahrensgang

FG Münster (Beschluss vom 06.04.2009; Aktenzeichen 10 K 2272/08 F)

 

Gründe

Rz. 1

Die Beschwerde des Beigeladenen zu 2. und Beschwerdeführers (Beschwerdeführer) ist nicht begründet.

Rz. 2

1. Die Beiladung des Beschwerdeführers durch den mit der Beschwerde angefochtenen Beschluss ist rechtmäßig.

Rz. 3

Gegenstand des zu Grunde liegenden Klageverfahrens sind einheitliche und gesonderte Feststellungen der Einkünfte einer Partnerschaftsgesellschaft. Entsprechend der Angabe des Beschwerdeführers, durch Kündigung bereits im Jahr 2004 aus der Gesellschaft ausgeschieden zu sein, berücksichtigte ihn der Beklagte (das Finanzamt) für die Streitjahre (2005 und 2006) nicht mehr als Feststellungsbeteiligten.

Rz. 4

Ob die Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses wirksam war, ist Gegenstand eines noch nicht beendeten Zivilrechtsstreits. Nach Auffassung des Klägers war der Beschwerdeführer in den Streitjahren noch Partner mit einer Beteiligung von 5 % am Gewinn.

Rz. 5

Im Falle der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften sind grundsätzlich alle nach § 48 der Finanzgerichtsordnung (FGO) Klagebefugten, die den Feststellungsbescheid nicht angefochten haben, notwendig beizuladen (§ 60 Abs. 3 FGO). Zu diesem Kreis gehört der Beschwerdeführer, da es sich im Klageverfahren auch darum handelt, wer an dem festgestellten Betrag beteiligt ist und wie dieser sich auf die einzelnen Beteiligten verteilt (§ 48 Abs. 1 Nr. 4 FGO).

Rz. 6

Der Ausnahmefall, wonach die Beiladung der nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 ff. FGO klagebefugten Personen nicht notwendig ist, wenn sie vom Ausgang des Verfahrens unter keinem denkbaren Gesichtspunkt steuerrechtlich betroffen sind (vgl. Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 60 Rz 65 "Nichtbetroffensein"), liegt hier nicht vor.

Rz. 7

Die Entscheidung über eine Aussetzung des Klageverfahrens gemäß § 74 FGO im Hinblick auf die zivilprozessual noch umstrittene Frage des Ausscheidens des Beschwerdeführers aus der Partnerschaftsgesellschaft ist nicht vom Revisionsgericht zu treffen.

Rz. 8

2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 2 FGO. Von einer Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen einen Beiladungsbeschluss ist nur abzusehen, wenn im Sinne des Rechtsmittelantrags entschieden wird (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 12. Dezember 2008 IV B 121/08, BFH/NV 2009, 604; vom 16. September 2004 VI B 57/03, BFH/NV 2005, 71).

 

Fundstellen

Haufe-Index 2344199

BFH/NV 2010, 1474

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    IFRS-Wissen auf Knopfdruck: Rechnungslegung nach IFRS
    Rechnungslegung nach IFRS online

    Testen Sie jetzt kostenlos den führenden IFRS-Kommentar für die Praxis. Über 100 Autor:innen, aktuelle Standards, Checklisten, Anwendungshinweise für die Praxis und IFRS/HGB-Synopse – alles in einer Datenbank. Kein Installationsaufwand. Direkt loslegen!


    Finanzgerichtsordnung / § 48 [Klageberechtigte Personen]
    Finanzgerichtsordnung / § 48 [Klageberechtigte Personen]

      (1) Gegen Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen können Klage erheben:   1. bei rechtsfähigen Personenvereinigungen:   a) die Personenvereinigung,   b) ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren