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BFH Beschluss vom 29.02.1996 - X B 303/95 (NV)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anrechnung von LSt-Abzugsbeträgen bei der Schätzung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; verfahrensfehlerhafte Einspruchsentscheidung

 

Leitsatz (NV)

1. Es ist nicht klärungsbedürftig, daß bei der Schätzung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Lohnsteuerabzugsbeträge auch dann anzurechnen sein können, wenn die Einbehaltung nicht durch Lohnsteuerkarte oder besondere Lohnsteuerbescheinigung nachgewiesen ist. Es ist eine tatsächliche Frage, inwieweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten hat.

2. Ebenfalls nicht klärungsbedürftig ist, daß die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen zum Steuererhebungsverfahren und nicht zum Steuerfestsetzungsverfahren gehört (z. B. BFH-Urteil vom 14. November 1984 I R 232/80, BFHE 142, 408, BStBl II 1985, 216). Streitigkeiten über die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen können daher nicht im Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung entschieden werden.

3. Nach § 366 AO 1977 i. d. F. bis 31. Dezember 1995 ist die Einspruchsentscheidung zu begründen. Hat sich das FA mit einem Teil des Einspruchsbegehrens nicht auseinandergesetzt, liegt ein Verfahrensfehler vor, der zur (teilweisen) Rechtswidrigkeit der Einspruchsentscheidung führt. Nach § 127 AO 1977 kann der Steuerpflichtige aber nicht die Aufhebung der unter Verletzung der Vorschriften des Verfahrens zustandegekommenen Einspruchsentscheidung beanspruchen, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können.

 

Normenkette

EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2; AO 1977 i.d.F. bis 1995 § 127; AO 1977 i.d.F. bis 1995 § 162; AO 1977 i.d.F. bis 1995 § 366

 

Verfahrensgang

Hessisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 421333

BFH/NV 1996, 606

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