Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 28.07.1998 - X R 95/97 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausnahmsweise Verfahrenseinstellung durch Beschluß

 

Leitsatz (NV)

Widerrufen die Revisionskläger die Prozeßvollmacht und erklären sie zugleich die Rücknahme der Revision, ist über Kostentragung und Einstellung ausnahmsweise durch förmlichen Beschluß zu befinden.

 

Normenkette

FGO §§ 62, 125, 136 Abs. 2, § 144

 

Gründe

Der für die Kläger und Revisionskläger (Kläger) aufgetretene Prozeßbevollmächtigte hatte im Einspruchsverfahren und zunächst auch vor dem Finanzgericht keine Vollmacht vorgelegt, dies dann allerdings am 14. April 1997 nachgeholt -- für das Klageverfahren (wegen Versäumung der nach §62 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO -- gesetzten Ausschlußfrist) zwar verspätet, für das spätere Revisionsverfahren allerdings rechtswirksam (zu Form und Inhalt solcher Vollmachtsurkunden s. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Februar 1998 VI R 88/97, BStBl II 1998, 445, Betriebs-Berater 1998, 884).

Die von den Klägern selbst erklärte Rücknahme der Revision (§125 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 FGO) war trotz des zugleich ausgesprochenen Widerrufs der Vollmacht und des vor dem BFH geltenden Vertretungszwangs rechtswirksam (vgl. dazu Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, §62 Rz. 89 und 97, jeweils m.w.N.). Über die hieraus folgende Verfahrenseinstellung war aus Gründen der Rechtsklarheit durch förmlichen Beschluß zu entscheiden (vgl. Gräber, a.a.O., §125 Rz. 7), ebenso aus denselben Gründen, abweichend von der Regel des §144 FGO, über die auf §136 Abs. 2 FGO beruhende Kostenfolge.

 

Fundstellen

Haufe-Index 302792

BFH/NV 1999, 72

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Finanzgerichtsordnung / § 62 [Bevollmächtigte und Beistände]
    Finanzgerichtsordnung / § 62 [Bevollmächtigte und Beistände]

      (1) Die Beteiligten können vor dem Finanzgericht den Rechtsstreit selbst führen.  (2) 1Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren