Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 24.03.1999 - V B 23/99 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Begriff des Verfahrensmangels

 

Leitsatz (NV)

Beruht die Vorentscheidung auf der sachlich‐rechtlichen Auffassung des FG, daß ein Arbeitnehmer, der Schmiergeldzahlungen von Geschäftspartnern seines Arbeitgebers für die Berücksichtigung bei Auftragserteilungen erhält, an diese eine steuerpflichtige Leistung erbringt, falls ihre Beauftragung entscheidend aufgrund ihrer Bereitschaft zur Schmiergeldzahlung erfolgt, so ist bei der Prüfung eines Verfahrensmangels von dieser sachlich-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz auszugehen.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

 

Tatbestand

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war in den Streitjahren Arbeitnehmer einer GmbH, die zunächst unter dem Namen H D GmbH und danach unter dem Namen H GmbH firmierte. Während seiner Tätigkeit für die GmbH erhielt der Kläger von Geschäftspartnern seines Arbeitgebers Zuwendungen für die Berücksichtigung bei Auftragserteilungen.

Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt ―FA―) sah in diesen Zuwendungen Entgelte für steuerpflichtige Leistungen des Klägers und erfaßte sie bei der Umsatzsteuer-Veranlagung des Klägers für die Streitjahre.

Die Klage gegen die Steuerbescheide hatte keinen Erfolg, soweit sie den bezeichneten Sachverhalt betraf. Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Finanzgericht (FG) aus: "Die Annahme von sog. Schmiergeldzahlungen stellt eine sonstige Leistung i.S.d. § 3 Abs. 9 S. 2 UStG dar (Senatsbeschluß vom 23.12.1994 II 45/93, EFG 1995, 502). Die sonstige Leistung des Klägers besteht darin, daß der Auftragsvergabe ein pflichtwidriges Verhalten zugrundelag. Die Auswahl der Auftragnehmer erfolgte nicht nach objektiven Kriterien wie Leistungsfähigkeit und Preis, sondern aufgrund der Bereitschaft zur Provisionszahlung." Das FG ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu.

Hiergegen wendet sich der Kläger mit der vorliegenden Beschwerde. Er rügt Verletzung der Verpflichtung zur Sachaufklärung gemäß § 76 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Das Gericht sei verpflichtet gewesen, von Amts wegen zu ermitteln, ob die Auswahl der Auftragnehmer der GmbH nach objektiven Kriterien wie Leistungsfähigkeit und Preis erfolgte oder lediglich aufgrund ihrer Bereitschaft zur Provisionszahlung. Diesen von ihm im Rahmen der Urteilsbegründung festgestellten Sachverhalt habe es nicht ungeprüft seiner Entscheidung zugrunde legen dürfen. Eine Einsichtnahme in die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft hätte ergeben, daß die Auswahl der Auftragnehmer nach wie vor anhand objektiver Kriterien wie Leistungsfähigkeit oder Preis erfolgt sei; deshalb habe die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen ihn (den Kläger) wegen Betrugs und Untreue zum Nachteil der GmbH eingestellt. Im übrigen führt der Kläger näher aus, daß er keine Möglichkeit gehabt habe, den Verfahrensfehler bereits vor dem FG zu rügen.

 

Entscheidungsgründe

II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der gerügte Verfahrensfehler liegt nicht vor.

Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts. Bei der Prüfung eines Verfahrensmangels ist von der sachlich-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz auszugehen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. Juli 1976 I R 218/74, BFHE 119, 274, BStBl II 1976, 621).

Der Senat versteht die Ausführungen des FG dahin, daß seiner Auffassung nach "sog. Schmiergeldzahlungen" ein Entgelt für steuerpflichtige Leistungen an die Auftragnehmer sind, wenn ihre Auswahl entscheidend aufgrund ihrer Bereitschaft zur Provisionszahlung und nicht (lediglich) nach objektiven Kriterien wie Leistungsfähigkeit und Preis erfolgt. Davon, daß dieser Sachverhalt erfüllt war, durfte das FG ohne weiteres ausgehen, da die "Schmiergeldzahlungen" sonst sinnlos gewesen wären. Der Senat kommt deshalb zum Ergebnis, daß der gerügte Verfahrensmangel auf der Grundlage der sachlich-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz nicht vorliegt.

Von einer weiteren Begründung seiner Entscheidung sieht der Senat gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ab.

 

Fundstellen

BFH/NV 1999, 1239

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Finanzgerichtsordnung / § 115 [Zulassung der Revision]
    Finanzgerichtsordnung / § 115 [Zulassung der Revision]

      (1) Gegen das Urteil des Finanzgerichts (§ 36 Nr. 1) steht den Beteiligten die Revision an den Bundesfinanzhof zu, wenn das Finanzgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Bundesfinanzhof sie zugelassen hat.  (2) Die Revision ist nur ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren