Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 05.07.2005 - XI B 188/04 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Ablehnung eines Vertagungsantrags wegen Erkrankung als Verfahrensfehler

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 96 Abs. 2, § 155; ZPO § 227; GG Art. 103 Abs. 1

 

Verfahrensgang

Hessisches FG (Urteil vom 07.11.2003; Aktenzeichen 2 K 1260/02)

 

Gründe

Die Beschwerde ist unzulässig. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat nicht schlüssig dargelegt, dass die Ablehnung seines Antrags auf Verlegung der mündlichen Verhandlung verfahrensfehlerhaft i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) war. Die Ablehnung eines Vertagungsantrags verstößt nur dann gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO), wenn erhebliche Gründe für eine Aufhebung oder Verlegung geltend gemacht worden sind (vgl. § 155 FGO i.V.m. § 227 der Zivilprozessordnung). Eine schlüssige Rüge dieses Verfahrensmangels setzt den Vortrag voraus, dass sich der Verlegungsantrag auf erhebliche, glaubhaft gemachte Gründe gestützt hat (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juni 2001 IV B 25/00, BFH/NV 2001, 1579).

Begründet ein Beteiligter einen Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung mit seiner Erkrankung, reicht die bloße Behauptung einer solchen nicht aus. Insbesondere dann, wenn der Verlegungsantrag erst kurz vor dem Termin gestellt wird, ist der Beteiligte auch ohne Aufforderung verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob der Beteiligte an der mündlichen Verhandlung teilnehmen kann, selbst beurteilen kann. Eine pauschale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung o.Ä. reicht als Glaubhaftmachung einer Verhandlungsunfähigkeit nicht aus; dafür ist vielmehr ein substantiiertes Attest erforderlich, aus dem sich die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353; vom 10. Oktober 2001 IX B 157/00, BFH/NV 2002, 365). Diese Voraussetzungen sind im Streitfall nicht erfüllt.

Der Kläger hat die Terminsverlegung in einem Telefax beantragt, das erst kurz vor der mündlichen Verhandlung beim Finanzgericht (FG) eingegangen ist. Er hat zur Begründung lediglich mitgeteilt, dass er "wegen Krankheit" um Absetzung des Termins ersuche. Das anschließend auf Anforderung des Einzelrichters per Fax eingereichte ärztliche Attest enthält ebenfalls nur die pauschale Angabe "wegen Krankheit" könne der Kläger keine Termine wahrnehmen und gibt keinen Aufschluss über die Art der Erkrankung (vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. Mai 2004 VIII B 72/03, juris Nr. STRE200450766, m.w.N.).

Darüber hinaus ist die Ablehnung der Terminsverlegung auch deswegen ermessensgerecht, weil im Streitfall die Absicht einer Prozessverschleppung offensichtlich war (vgl. BFH-Beschluss vom 3. November 2003 III B 55/03, BFH/NV 2004, 506). Nach den auch im Beschwerdeverfahren nicht bestrittenen Feststellungen des FG kommt der Kläger seinen Steuererklärungs- und Mitwirkungspflichten "notorisch nicht oder nur zögerlich" nach (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1353; vom 19. August 2003 IX B 36/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 540). Unter diesen Umständen ist auch die Schlussfolgerung des FG, dass es sich bei dem Attest nur um ein sog. Gefälligkeitsattest handelt, nicht zu beanstanden, zumal es keine Angaben zur Art der Erkrankung enthält.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1460454

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    Finanzgerichtsordnung / § 115 [Zulassung der Revision]
    Finanzgerichtsordnung / § 115 [Zulassung der Revision]

      (1) Gegen das Urteil des Finanzgerichts (§ 36 Nr. 1) steht den Beteiligten die Revision an den Bundesfinanzhof zu, wenn das Finanzgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Bundesfinanzhof sie zugelassen hat.  (2) Die Revision ist nur ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren