Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 03.04.2006 - II E 1/06 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zwischenverfahren nach § 86 Abs. 3 FGO

 

Normenkette

FGO § 86 Abs. 3 S. 1; EStG § 7h Abs. 2

 

Tatbestand

Der erkennende Senat hat durch Beschluss vom 24. August 2005 II B 125/04 eine Beschwerde des Klägers, Kostenschuldners und Erinnerungsführers (Kläger) wegen Nichtzulassung der Revision als unzulässig verworfen und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Die Kostenstelle des Bundesfinanzhofs (BFH) setzte daraufhin durch Kostenrechnung vom 24. Oktober 2005 für dieses Verfahren gegen den Kläger als Kostenschuldner Gerichtskosten in Höhe von … € an.

Hiergegen legte der Kläger durch Schriftsatz vom 26. Oktober 2005 Erinnerung ein und beantragte, gemäß § 86 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) festzustellen, "ob die Verweigerung der Vorlage der Urkunde in Form der Ausstellung der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch die Stadt X rechtmäßig ist".

Die Vertreterin der Staatskasse beantragt, die Erinnerung als unbegründet zurückzuweisen.

 

Entscheidungsgründe

Die Erinnerung ist unbegründet. Der Kostenfestsetzungsbeamte hat den Streitwert des Beschwerdeverfahrens zutreffend aus der Differenz zwischen der ursprünglichen Steuerfestsetzung und der Steuer ermittelt, die durch den angefochtenen Änderungsbescheid festgesetzt wurde. Danach fielen für das Beschwerdeverfahren II B 125/04 Gerichtskosten von … € an. Die mit der Erinnerung angefochtene Kostenrechnung, die dem entspricht, ist deshalb nicht zu beanstanden. Gründe, welche die Kostenrechnung als unrichtig erscheinen ließen, werden vom Kläger nicht geltend gemacht und sind auch sonst nicht ersichtlich.

Im Übrigen kann der Kläger sein eigentliches Ziel, nämlich die Ausstellung der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 Satz 1 EStG durch die Stadt X, im vorliegenden Erinnerungsverfahren nicht erreichen. Gegenstand der Rechtsüberprüfung im vorliegenden Verfahren ist ausschließlich die angefochtene Kostenrechnung. Entgegen der Auffassung des Klägers führt auch sein Antrag nach § 86 Abs. 3 FGO nicht zu dem von ihm gewünschten Erfolg. Die vom Kläger erstrebte Entscheidung des BFH nach § 86 Abs. 3 FGO kann verfahrensrechtlich nur in einem Zwischenverfahren zu einem Hauptsacheverfahren ergehen. Daraus ergibt sich, dass der Antrag bis zum Schluss der (letzten) mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz gestellt sein muss (Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 86 Rz. 15). Ist --wie im Streitfall-- das Hauptsacheverfahren rechtskräftig abgeschlossen, geht der Antrag eines Beteiligten, das Zwischenverfahren durchzuführen, ins Leere. Schließlich stellt sich der Antrag des Klägers nach § 86 Abs. 3 FGO auch deshalb als verfehlt dar, weil es ihm erkennbar nicht um die Vorlage von bereits bestehenden Urkunden oder Akten der Stadt X im Wege der Amtshilfe geht, sondern um die von der Stadt X bisher verweigerte erstmalige Ausstellung einer Bescheinigung. Ein solches Begehren ist nicht im Rahmen eines Zwischenstreits nach § 86 Abs. 3 FGO erreichbar.

Das Erinnerungsverfahren ist gebührenfrei (§ 5 Abs. 4 des Gerichtskostengesetzes).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1580779

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • IFRS 09 - Finanzinstrumente / Transaktionskosten
      5
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4 Inhalte der einzelnen Posten des Umsatzkostenverfahrens
      2
    • IAS 07 - Kapitalflussrechnung / ZINSEN UND DIVIDENDEN
      2
    • IAS 38 - Immaterielle Vermögenswerte / Entwicklungsphase
      2
    • IFRS 09 - Finanzinstrumente / 4.3 EINGEBETTETE DERIVATE
      1
    • IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden / Rückkaufvereinbarungen
      1
    • Aktuelle Empfehlungen der Redaktion
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Verantwortlichkeit des Prüfers
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
      0
    • Beteiligungen nach HGB, EStG und IFRS / 1.4 Abgrenzung zu Beteiligungen an "verbundenen Unternehmen"
      0
    • Beteiligungen nach HGB, EStG und IFRS / 7.3 Bewertung
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2018 / Zu § 10b EStG
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Anhang zum amtlichen Handbu ... / Anhang 19 Kapitalvermögen (Abgeltungsteuer)
      0
    • ErbStR 2011 / Anlage 1 (zu R B 160.2 und 163
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 17 Veräußerung von Anteilen an ... / 3.2.4.3 Nachträgliche Anschaffungskosten (S. 3)
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 2 Umfang der Besteuerung, Begri ... / 3 Einkommensteuerobjekt und Bemessungsgrundlage
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 20 Kapitalvermögen / 10.1.2.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 25 Veranlagungszeitraum, Steuer ... / 7 Beizufügende Unterlagen
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 34c Steuerermäßigung bei auslän ... / 1.2 Systematische Stellung
      0
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Finanzgerichtsordnung / § 86 [Vorlage von Akten]
    Finanzgerichtsordnung / § 86 [Vorlage von Akten]

      (1) Behörden sind zur Vorlage von Urkunden und Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften verpflichtet, soweit nicht durch das Steuergeheimnis (§ 30 der Abgabenordnung) geschützte Verhältnisse Dritter unbefugt offenbart ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren