Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 02.12.1986 - VIII R 148/85 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Bestellung eines Prozeßpflegers

 

Leitsatz (NV)

Ist die Revisionsklägerin eine GmbH u. Co. KG und ist die geschäftsführende Komplentär-GmbH nach Einlegung der Revision aufgrund § 1 des Gesetzes über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften aufgelöst worden, weil der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgewiesen wurde, so kann nicht auf Antrag eines ehemaligen Gesellschafters der KG ein Prozeßpfleger bestellt werden.

 

Normenkette

FGO § 155; ZPO § 57 Abs. 1

 

Tatbestand

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die E-GmbH. Diese GmbH ist nach Einlegung der Revision aufgrund § 1 des Gesetzes über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften vom 9. Oktober 1934 (RGBl 1934, 914) aufgelöst worden, weil der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgewiesen wurde. Ihr Geschäftsführer befindet sich mit unbekanntem Aufenthalt im Ausland.

Deshalb beantragt der Antragsteller (ein früherer Gesellschafter der Klägerin) die Bestellung eines Prozeßpflegers gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i. V. m. § 57 der Zivilprozeßordnung (ZPO).

 

Entscheidungsgründe

Der Antrag wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 57 ZPO und des § 155 FGO nicht gegeben sind.

Nach § 57 Abs. 1 ZPO hat der Vorsitzende des Prozeßgerichts einer nicht prozeßfähigen Partei, die verklagt werden soll, auf Antrag bis zum Eintritt des gesetzlichen Vertreters einen besonderen Vertreter (Prozeßpfleger) zu bestellen, falls mit dem Verzug Gefahr verbunden ist.

Die Klägerin ist zwar nicht prozeßfähig, weil sich der einzige Geschäftsführer ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin mit unbekanntem Aufenthalt im Ausland befindet (vgl. Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 19. Aufl., § 57 Anm. 2). Gleichwohl kommt eine Anwendung des § 57 ZPO nicht in Betracht. Der Sinn und Zweck des § 57 ZPO erschöpft sich darin, dem Kläger einen prozeßfähigen Gegner gegenüberzustellen, damit er seinen Anspruch geltend machen kann (Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, Zivilprozeßordnung, 44. Aufl., Einführung vor §§ 57, 58 Anm. 1). Ein Kläger braucht eine solche prozessuale Hilfe im allgemeinen nicht, weil er, wenn er einen Anspruch verfolgen will, selbst in der Lage ist, sich durch geeignete Maßnahmen ein vertretungsberechtigtes Organ zu verschaffen. Im Streitfall besteht die Möglichkeit, die Notbestellung eines Liquidators der E-GmbH durch das Amtsgericht zu beantragen (Hardenburg/Hohner, GmbHG, 7. Aufl., § 66 Rdnr. 35). Außerdem ist die Klägerin durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten, so daß eine Unterbrechung des Verfahrens nicht eintritt (§ 246 ZPO, § 155 FGO).

Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. März 1980 I R 111/79 (BFHE 130, 477, BStBl II 1980, 587), auf das sich der Antragsteller beruft, betraf einen anderen Sachverhalt, nämlich den, daß in einem von einer GmbH & Co. KG geführten Steuerprozeß die nicht mehr prozeßfähige Komplementär-GmbH notwendig beigeladen werden mußte. Da die Fortführung der Steuerprozesse von der Beiladung abhing und diese nur erfolgen konnte, wenn die GmbH wieder prozeßfähig wurde, lag hier nach dem Sinn und Zweck des § 57 ZPO dessen analoge Anwendung nahe.

 

Fundstellen

Haufe-Index 424436

BFH/NV 1987, 379

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Jahresabschluss-Analyxe: Bilanzen lesen, verstehen und gestalten
    Bilanzen lesen, verstehen und gestalten
    Bild: Haufe Shop

    Anhand eines Fallbeispiels, dem die Werte eines realen Unternehmens zugrunden liegen, wird Schritt für Schritt eine Jahresabschluss-Analyse durchgeführt. Zahlreiche zusätzliche Beispiele veranschaulichen auch komplexe Zusammenhänge.


    Finanzgerichtsordnung / § 155 [Anzuwendende Vorschriften]
    Finanzgerichtsordnung / § 155 [Anzuwendende Vorschriften]

    1Soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen über das Verfahren enthält, sind das Gerichtsverfassungsgesetz und, soweit die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten es nicht ausschließen, die Zivilprozessordnung einschließlich § 278 Absatz 5 und § ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren