Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BayObLG Beschluss vom 02.07.1993 - RE-Miet 5/92

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG München I (Aktenzeichen 14 S 12732/92)

AG München (Aktenzeichen 472 C 2825/92)

 

Tenor

Ein auf die Lebenszeit des Mieters abgeschlossener Mietvertrag über Wohnraum begründet ein befristetes, auf bestimmte Zeit eingegangenes Mietverhältnis.

 

Tatbestand

I.

Die Beklagte ist die Alleinerbin der am 4.11.1990 verstorbenen Frau B. Diese hatte aufgrund eines Mietvertrags, der mit dem Rechtsvorgänger der Kläger am 15.10.1965 auf die Lebenszeit der Mieterin geschlossen worden war, eine Einzimmerwohnung in München allein bewohnt und hierfür eine Monatsmiete von 70 DM bezahlt, deren Erhöhung die Vertragsparteien ausgeschlossen hatten. Die Kläger haben die Ansicht vertreten, das Mietverhältnis habe mit dem Tod der Frau B geendet, und die Erbin vor dem Amtsgericht auf Räumung und Herausgabe der Wohnung in Anspruch genommen. Das Amtsgericht hat der Klage mit der Begründung stattgegeben, der auf Lebenszeit geschlossene Mietvertrag sei gemäß § 564 Abs. 1 BGB mit dem Tod der Mieterin beendet worden. Ein Fortsetzungsverlangen gemäß § 564 c Abs. 1 BGB könne die Beklagte nicht stellen, weil eine entsprechende Rechtsposition nicht auf sie übergegangen sei, für einen Mieteintritt aufgrund der §§ 569 a, 569 b BGB fehlten die gesetzlichen Voraussetzungen und die Vorschrift des § 568 BGB gelte nur, wenn der Mieter den Gebrauch fortsetze. Die Beklagte hat Berufung eingelegt, mit der sie ihren Klageabweisungsantrag weiterverfolgt. Das Landgericht hat mit Beschluß vom 14.10.1992 die folgende Frage zum Rechtsentscheid vorgelegt:

Begründet ein auf Lebenszeit des Mieters abgeschlossener Mietvertrag über Wohnraum ein auflösend bedingtes oder ein befristetes, auf bestimmte Zeit eingegangenes Mietverhältnis?

Zur Begründung hat es ausgeführt, ein durch den Tod der Mieterin auflösend bedingtes ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Buchführung für die WEG-Verwaltung
Buchführung für die WEG-Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Der schnelle Einstieg für WEG-Verwalter zum Thema Buchhaltung. Dieses Buch verrät alles über Jahresabschluss, Wirtschaftsplan, doppelte Buchführung u.v.m. Dank der zahlreichen Buchungsbeispiele, Übungen und Lösungen gehen Buchungen bald leicht von der Hand.


BayObLG RE-Miet 3/91
BayObLG RE-Miet 3/91

  Leitsatz (amtlich) ›Wird ein Mieterhöhungsverlangen mit dem Hinweis auf entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen begründet, so ist die Benennung von Vergleichswohnungen nicht auf eine bestimmte Höchstzahl beschränkt.‹  Tatbestand I. ...

4 Wochen testen


Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren