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Bayerisches LSG Urteil vom 15.11.2001 - L 4 KR 51/99

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nicht rechtskräftig

 

Verfahrensgang

SG Nürnberg (Entscheidung vom 16.03.1999; Aktenzeichen S 7 KR 135/97)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 17.02.2004; Aktenzeichen B 1 KR 7/02 R)

 

Tenor

I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts Nürnberg vom 16. März 1999 und des Bescheides vom 16. Dezember 1996 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Mai 1997 verurteilt, der Klägerin Mutterschaftsgeld vom 1. September bis 31. Oktober 1996 dem Grunde nach zu zahlen.

II. Es wird festgestellt, dass die Klägerin vom 17. Juni 1996 bis 16. Juli 1996 und vom 1. September 1996 bis 31. August 1999 Pflichtmitglied der Beklagten war.

III. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Weitere Kosten sind nicht zu erstatten.

IV. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig sind Mutterschaftsgeld und die Feststellung der Pflichtmitgliedschaft.

Die am 1963 geborene Klägerin, von Beruf Erzieherin, war als Angestellte der evangelisch-lutherischen Gesamtkirchengemeinde Ansbach seit 01.04.1984 versicherungspflichtig beschäftigt. Sie hatte ab 04.05.1993 Mutterschaftsgeld bezogen, das nach Geburt der Tochter Isabelle am 17.06.1993 bis 12.08.1993 gezahlt wurde.

Auf ihren Antrag vom 03.08.1993 gewährte ihr Arbeitgeber Bundeserziehungsurlaub bis 17.06.1996 sowie Sonderurlaub gemäß § 50 Abs.2 BAT vom 18.06.1996 bis 31.08.1996 und bestimmte den ersten Arbeitstag mit dem 01.09.1996.

Die Klägerin meldete sich am 29.05.1996 bei der damaligen AOK Mittelfranken zur Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Hinweis, sie scheide am 17.06.1996 aus der Versicherungspflicht aus. Sie trat am 17.06.1996 ihren Sonderurlaub ohne Bezüge an und nahm die Arbeit am 01.09.1996 nicht auf; am 05.09.1996 wurde ihr Sohn Frederik geboren. Aus einer Vorsprache der K...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Anspruch auf Mutterschaftsgeld. unbezahlter Urlaub. Beginn der Schutzfrist. Beschäftigungsverbot. Pflichtmitgliedschaft. Wiederaufnahme der Arbeit. Entgeltausfall. Entgeltersatz. Erwerbshindernis. Fortbestand der ...

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