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BAG Urteil vom 19.06.1970 - 3 AZR 402/69

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Leitsatz (redaktionell)

1. Vom Arbeitgeber erlassene Ruhegeldordnungen unterliegen der gerichtlichen Billigkeitskontrolle.

2. Wird eine im wesentlichen sich nicht ändernde Tätigkeit des Lokalredakteurs einer Zeitung von den Parteien für manche Zeiträume als "Arbeitsverhältnis", für andere Zeiträume als "freies Mitarbeiterverhältnis" bezeichnet, so spricht der erste Anschein dafür, daß ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 305, 611

 

Verfahrensgang

LAG München (Entscheidung vom 19.06.1969; Aktenzeichen 3 Sa 750/68)

 

Fundstellen

Haufe-Index 438564

BB 1970, 1216

DB 1970, 1742

BetrAV 1970, 177

SAE 1971, 84 (LT1-2)

AP § 242 BGB Ruhegehalt (LT1-2), Nr 144

AR-Blattei, Arbeitnehmer Entsch 11

AR-Blattei, ES 110 Nr 11

AR-Blattei, ES 1350 Nr 96

AR-Blattei, Ruhegeld (-gehalt) Entsch 96

EzA § 242 BGB, Nr 30

PraktArbR, Ruhegeld I Nr 226

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