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BAG Urteil vom 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung eines "Sicherheitsmeisters"

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die die Rechtsverhältnisses der Sicherheitsmeister regelnden Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes haben keine Bedeutung für die tarifliche Mindestvergütung von Angestellten mit entsprechenden Aufgaben.

2. Für "Sicherheitsmeister" der Verteidigungsverwaltung, die als Betriebsschutzbeauftragte allgemeine Kontroll- und Überwachungsaufgaben nichttechnischen Charakters im Bereiche der Arbeitssicherheit wahrnehmen, gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung zum BAT für den Verwaltungsdienst.

 

Orientierungssatz

Einholung von Auskünften der Tarifvertragsparteien nicht zu Rechtsfragen.

 

Normenkette

BAT Anlage 1a; ZPO §§ 273, 293; BAT § 22 Fassung: 1975-03-17

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 26.01.1984; Aktenzeichen 4 Sa 877/83)

ArbG Rheine (Entscheidung vom 09.02.1983; Aktenzeichen 2 Ca 998/82)

 

Fundstellen

Haufe-Index 438989

BAGE 50, 9-22 (LT1-2)

BAGE, 9

RdA 1986, 67

AP Nr 108 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (LT1-2)

AR-Blattei, Öffentlicher Dienst IIIA Entsch 292 (LT1-2)

AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit VII Entsch 177 (t)

AR-Blattei, Arbeitssicherheit Entsch 1 (LT1-2)

AR-Blattei, ES 1550.9 Nr 56 (LT1-2)

AR-Blattei, ES 160.7 Nr 177 (t)

AR-Blattei, ES 210 Nr 1 (LT1-2)

AR-Blattei, Tarifvertrag IX Entsch 56 (LT1-2)

EzBAT §§ 22, 23 BAT B1, VergGr Vc Nr 8 (LT1-2)

PersV 1991, 134 (K)

RiA 1986, 177-177 (T)

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